Pcmisylvamsche Convention, 1837.
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c r r ' * *■ es sdiciitci! hinsichtlich der Gewalt dieses Kor-beiNm ^^st'ständnisse obzuwalten, lind zwar scheinen sie ihm von der Un-ae -«!£■* lwrznrühren, mit ivelcsier die Herren ilbcr den Gegenstand?^lle, welche über den Gegenstand gesprochen, geben zn, daßne^ uns übertragene Gewalt besitzen. Aber worin besteht je-S DV; ^'ertrage,ic Gewalt? Das ist eben die Frage, über welche dieren ^"pllen getlieilt sind. Wir babcn zn wiederholten Malen sagen ho->Nrv -, Assembly-Acte von 1835 durchaus keinen Einfluß auf diesenitnb b 1 « •* j baß sie keine Einschränkungen irgend einer Art uns auflege,scbri e ^ir, sils bic Volksrepräsentantcn, gewiffermaffen über die Em-dem „ ?"flen jener Assembly-Acte erhaben dastehen. Er wolle fragen, obwir h ,-4 U d Er denke nicht, daß dies der Fall sei; sondern daßseien - Urt ' ,C&C£ * und durch jeden Buchstaben in jener Acte gebunden"ls du "r't obgleich die .nerren vermuthe!! mögen, daß wir nicht anderstinw i' . stiolk inftrnirt werden können, so werden sie bei der Betrach-»e ijs.!p lCr ' Ictc bvch gewahr werden, daß sie noch etwas mehr sei, als ei-Noracl - gewöhnliche Acte der Gesetzgebung. Diese Acte ist dem Volkelieh l,ub cö slinnnfe darüber ab, sammt den darin enthalte-
st wohl .anklingen, wie sie lauten, und jene Einschränkungen sind eben
lieh vcm^ unserer Bevollmächtigung, als wenn sie ..
(icn !„ * ^olke vorgelegt worden wären'. Wir sinar»e!.. 2' ^onstirution
uns anödrück-sind hier, um Verbesscrun-vorznlegen, und sonst haben wir keine andere oderIm Jahre 1825 wurde ein Gesetz passirt, um die Gc-bnitiou der Republik über die Znsainmcnbernfung einer Eon-
wic crV sl " d äuf t n-fri)cn ; und es verschmähete damals eine' Eonvention,waren ^onke, weil der Gewalt dieser Eonvention keine Schranken gesetzt
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Wal/w? l'uier Eonvention, weil es eine Eonvention mit beschränkterden, dn/n . mu i>’ also von jedem Eonventionsgliede eingestanden rgclea/n, W cl ’ »ach Einschränkungen handeln, die uns vom Volket
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Jahre 1835 hingegen stimmte es zn Gunuen der Zusamnwn-
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. wordei,j Wü"',,aben'nicht die'geringste Autorität, die EonsiiNitiol,^nzsich N'.nzngestalten, sondern müssen uns innerhalb der von"-Acte vorgeschriebenen und vom Volke bestätigten Grenzen halten. Ei.-Herren haben sich auf den zweiten Abschnitt des nennten Arlikels der«Ä UtkMI bezogen, und geschlossen, als ob die Eonvention -her GeaaltAutorität von diesem Abschnitte abgeleitet habe, nämlich .. ,
alt -'olke abhängt, und alle freie Regierungen auf siin..nllcn
^gründet, und rn seinen,'Frieden, Sicherheit und Glück ringesitch ,ind.
£•*<:« und unverletzbares Recht, seine Regierung auf solche Alt, als cöcw.btenlich erachten mag, zn verändern, zn verbesiern oder abzuschaffen.-Vie," )>crr, haben wir irgend eine Volluiacht, die un Jahre 1780 be, atlg.
. tegicrnngsforin abzuschaffen? Oder repräsentiren wer das Volk in.ei»? k baß wir befuge sind, diese ganze Urkunde bei Seite zn legen, undc neue Regiernngsform zn organisircn ? Nein, mein Herr. Er 1Vur, daß wir durch die nämliche Acte der Gesetzgebung, welche demcorgrlegr worden, und worüber es abgestimmt, inloweit eingejmranrr0"-daß wir blos Gewalt haben, die Eonstitution abzuändern uno znwissOis"», nicht aber, sie abzuschaffen. Es sei behauptet worden, d- ß
i,„s w'.s als der Macht bekleidet seien, die das Volk uns übertragen könne,daß wir alle Gewalt besitzen, welche das Volk von Pcnnsylvamcn ha-