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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

daß wir alsdann unsere Pflicht gegen das Volk erfüllen, wenn wir ^faltig und gewissenhaft über die Eonstitution, die darin angebe»"Mangel, und die für deren Abhülfe vorgeschlagenen Mittel nachdc» .und die Konstitution, entweder mit, oder ohne Verbesserungen, ihmgeben, je nach den besten Vorschriften unseres Urtheiles in derObgleich über diese Puncte bedeutende Meinungsverschiedenheit ob;"" ,ten scheint, so denke ich denn doch nicht, daß sie in praktischer Hinßchtgroßer Wichtigkeit sei. Ich habe unmöglich zu dem Schlüsse kommt" "neu, daß wir durch die Verodnuugen der Assemblr»-- Acte nicht geb"»^seien, welche doch die Abstimmung des Volkes dieser Republik »W*Znsammcnbcrufnng einer i5onvcntio» antorisirte. (#

Ich gebe es völlig und willig zu, daß alle Gewalt dem Volkeist, u. daß es ein unbestreitbares Recht hat, sobald es seineWoblsahrtdert, die Regicrungsverfassung, unter welcher es lebt, zu verbessern,"ändern, umzugestalten, oder gänzlich abzuschaffen. Diese Lehre istUnabKängigkcits-Erklärung, dieser Urkunde unseres politischen Gla».^>ibekenntnlsses, völlig begründet; sie ist die Grundfeste der bürgstFreiheit, und bildet die wesentlichen Principien, auf welche alle ft"" 1gierungcn gegründet sind.

Allein, in der praktischen Anwendung muß diese Lehre von < ’i 1 ,e ”J 1 !jtftHern wichtigen Princip regulirt werden/welches jede Volkörcgieruügund regelt: nämlich, daß eine M e h r h e i t die Oberhand bcb^Mjmuß. Wenn ich zugebe, daß irgend eine Gesammtheit, oderd""^irgend eines Landes, ein unbezwcifeltes Recht bat, seine Eonstitnln" ( j„fRegierungsform zu verändern, so behaupte ich doch zugleich, b»h.Mehrheit des Volkes erforderlich ist, um dies zu beivirken ; undkleinere Theil irgend einer Gesainmthcit, ohne die Beistimmung ^ßeren Theiles, die Jiegierungsform nicht verändern kann, tvelche he»fall Aller hat, und ohne die Beistimmung der Mehrheit ihr »"■>)andere und abweichende Regierungsform 'aufbürden kann. ..

Wir wollen einmal jene Principien auf den uns vorliegendenwenden. Die Republik Pcnusylvanicn enthält wenigstens S 11 ’ 1 ' 1 ,-tausend Freimänner, welche in irgend einer die Gesetze oder das 0»ncmeut ihres Landes betreffenden Angelegenheit zu sprechen und da ^abzustimmen berechtigt sind. Ich nehme für völlig ausgemachtein jedes dieser Individuen entweder ausdrücklich, oder durchgeudc Uebcreinkunft, der gegenwärtigen Konstitution und Regier»»!^unter welcher wir leben, seinen Beifall gegeben hat. Kann ^durch weniger als eine Mehrheit von dieser ganzen Anzahl astKl^oder verbessert werden ? Können achtzig Tausend, oder irgs>"ringere Anzahl als die einer Mehrheit, ohne die Ucbcreinstim"übrigen hundert und zwanzig Tausend, denselben ihre gegcüwm .-M„rgierungsform nehmen, und ihnen eine neue Konstitution ansdIch denke, daß 'Riemaud so Etwas wird behaupten wollen. ^.,.,„>>1

Die ganze Anzahl der zu Gunsten einer Eonvention zurder Eonstitution eingegebenen Stimmen war ungefähr ttciTausend ; und zufolge der Stimmen dieser drei und achtzigche nur eine Minderheit von der ganzen Anzahl der Stimnierten, wurden die Glieder dieser Eoiivention crtvählt. .

Wie erlangte nun die Stimme der drei und achtzig tausend