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Band I.
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Pemisvlvarnschc Converition, 1837.

'indcnde Kraft und Gültigkeit? Wie konnte die Stimme der drei undAchtzig Tausend über die ganzen zwei hundert Tausend den AnSschlaggc--b-»f Ohne Zweifel kraft derAjftmblv- Acte vom 14tenApr,l 1835,

gleite die Anweisung gab, das? die Stimmen des PolkeS tnrdcezen Zweck

.J.. •...x w sRoitntnchr erthcflte, das? die so ewgcgc-

(...fr.ishtot werden

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iitrt ( Ic «'Weisung gab, das? die Stimmen des jyouto i*.y_v^

werden sollten, und die Bollmaclit ertlieilte, daß die so eingo.

«stimmen als ein Ausdruck des DolkSwillens betrachtet werden

t ; if 1 '- Dies, und mir dies allein, gab dieser Stimme Kraft rmd Gül-

die a'r ^'e 'lssembly-Acte schrieb vor, daß die Stimme» des Volkes über

%ci 1 1 ! nm cnbenuuiig einer Convention eingegeben werde» sollten; eine

^ eingegebene» Summen war zu Gunsten der Zusammen-

eine an 1 Convention, und kraft derselben Affembly-Acte, constitnirtc

^erii , rl ' cit l ' cu t>cr ganzen Anzahl der so eingegebene» Stimme» die

ihn-, ,, u ” 3örc> ^ ct f«r das ©an.jc. Tiefer Thatsache bat diese Convention

gab ^ und ihr Dasein zu verdanken ; und diese Asscmbly- Acte

m>* Stimme der Minderheit dcS Volkes lieben und Bedeutung.

stellen^" ^ demnach nöthig ist. diese Assemhlv-Acte uns vor Angci, zu

Uerda,,«!"" Autorität zu zeigen, welcher diese Convention ihr Dasein

i'ttraetm' "ussen wir dann nicht auch all die Verordnungen jener Arte

terirät ? ' .Wenn wir auf jene Acte, alü die wenigstens theilweise, An-

wst ch> Zusammenberufung dieser Convention verweisen, müssen

die sie >nV mt * !f uuch berücksichtigen, um die Zwecke anSzmnittel», für wcl-

>!, q,.?"""k«benifeit war?' Und, welches waren jene Zwecke, wie sie

t„Ci ', h'it'ft bezeichnet ? Verbesserungen zu der C on st U

mtb mit f ^ 0r 5" f d) läge n, n m sie dem Volk vorzulegen;

kraft ander» oder größeren Gewalt. Hier ist also die Autorität,

^"toritä^" bandeln, und die Eigenschaft und der llmfang dieser

beruft,^'E.stcrn^zn, daß, nachdem das Volk z» Gunsten der Zusammen-'^blnw Convention entschieden, keine nachfolgende Acte der Gesetz-Die ch,.s I G"valt dieser Convention vorschreiben oder vermindern koüte.

Art, ft, Hebung war nicht befugt, durch die Acte von 183G, welche die“"toinrf f ^ Delegatcn erwählt werden, nnd die Convention sichgrenze,, s ^ vorschreibt, die Verfügungen dieser Convention zu bo-l'lvs »ss deren Pflichtest vorzuschreiben. Diese Assembly-Acte stand^"tion itrelchung deü Hauptzweckes, der Znsanimeubcrnfung der Con-PflichsD !! e,l,em untergeordneten Verhältnisse. Sie konnte weder ihre

'^dien «och ihre Gewalt ei»,ck,ranken,

siche,, ? ^ tH^dsiuß, mag mau fragen, ziehe ich denn aus diese» Vordcr-

waft, Äerh"w 'N folgender: Weil diese Convention i» ihrer Ge-

st' i» zft 11 :5' |cnni sh' 1 t zu der Constitntion vorzuschlagen, unbeschränkt ist,^stht uänmirgend eine 'Veränderung vorzuschlagen, vorauS-st'ch't erfocht ste denkt, das? die allgemeine Wohlfahrt eine solche• Mühte, thr übcrtr(?AC»e Gewalt, oder die ihr obliegenden

' 8?"zen Conan ^ine Beschränkung für sie, Verbesserungen zn der

' "^tbesse>..„, '"''vst vorzuniflagcn ; noch eine zwingende Rvlbwendigkeit,

! S" 'vgeud einem besondern Theile derselben zu genehmi-

^ tL ’fcr stg'geu, ftsi denn ihr Verhalten in der Erfüllung

^^stbtgefäm lft iv'tcS Princip der Redlichkeit, jencS

^lchcr bei fvmeS jeden Mannes herrschen sollte,! >p'e!eu hm. " berathschlag»,ige» dieser Versammlung eine Rolle zu