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Pemisvlvarnschc Converition, 1837.
'indcnde Kraft und Gültigkeit? Wie konnte die Stimme der drei undAchtzig Tausend über die ganzen zwei hundert Tausend den AnSschlaggc--b-»f Ohne Zweifel kraft derAjftmblv- Acte vom 14tenApr,l 1835,
gleite die Anweisung gab, das? die Stimmen des PolkeS tnrdcezen Zweck
.J.. •...x w sRoitntnchr erthcflte, das? die so ewgcgc-
(...fr.ishtot werden
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iitrt ( Ic «'Weisung gab, das? die Stimmen des jyouto i*.y_v^
werden sollten, und die Bollmaclit ertlieilte, daß die so eingo.
«stimmen als ein Ausdruck des DolkSwillens betrachtet werden
t ; if 1 '- Dies, und mir dies allein, gab dieser Stimme Kraft rmd Gül-
die a'r ^'e 'lssembly-Acte schrieb vor, daß die Stimme» des Volkes über
%ci 1 1 ! nm cnbenuuiig einer Convention eingegeben werde» sollten; eine
^ eingegebene» Summen war zu Gunsten der Zusammen-
eine an 1 Convention, und kraft derselben Affembly-Acte, constitnirtc
^erii , rl ' cit l ' cu t>cr ganzen Anzahl der so eingegebene» Stimme» die
ihn-, ,, u ” 3örc> ^ ct f«r das ©an.jc. Tiefer Thatsache bat diese Convention
gab ^ und ihr Dasein zu verdanken ; und diese Asscmbly- Acte
m>* Stimme der Minderheit dcS Volkes lieben und Bedeutung.
stellen^" ^ demnach nöthig ist. diese Assemhlv-Acte uns vor Angci, zu
Uerda,,«!"" Autorität zu zeigen, welcher diese Convention ihr Dasein
i'ttraetm' "ussen wir dann nicht auch all die Verordnungen jener Arte
terirät ? ' .Wenn wir auf jene Acte, alü die wenigstens theilweise, An-
wst ch> Zusammenberufung dieser Convention verweisen, müssen
die sie >nV mt * !f uuch berücksichtigen, um die Zwecke anSzmnittel», für wcl-
>!, q,.?"""k«benifeit war?' Und, welches waren jene Zwecke, wie sie
t„Ci ', h'it'ft bezeichnet ? Verbesserungen zu der C on st U
mtb mit f ^ 0r 5" f d) läge n, n m sie dem Volk vorzulegen;
kraft ander» oder größeren Gewalt. Hier ist also die Autorität,
^"toritä^" bandeln, und die Eigenschaft und der llmfang dieser
beruft,^'E.stcrn^zn, daß, nachdem das Volk z» Gunsten der Zusammen-'^blnw Convention entschieden, keine nachfolgende Acte der Gesetz-Die ch,.s I G"valt dieser Convention vorschreiben oder vermindern koüte.
Art, ft, Hebung war nicht befugt, durch die Acte von 183G, welche die“"toinrf f ^ Delegatcn erwählt werden, nnd die Convention sichgrenze,, s ^ vorschreibt, die Verfügungen dieser Convention zu bo-l'lvs »ss deren Pflichtest vorzuschreiben. Diese Assembly-Acte stand^"tion itrelchung deü Hauptzweckes, der Znsanimeubcrnfung der Con-PflichsD !! e,l,em untergeordneten Verhältnisse. Sie konnte weder ihre
'^dien «och ihre Gewalt ei»,ck,ranken,
siche,, ? ^ tH^dsiuß, mag mau fragen, ziehe ich denn aus diese» Vordcr-
waft, Äerh"w 'N folgender: Weil diese Convention i» ihrer Ge-
st' i» zft 11 :5' |cnni sh' 1 t zu der Constitntion vorzuschlagen, unbeschränkt ist,^stht uänmirgend eine 'Veränderung vorzuschlagen, vorauS-st'ch't erfocht ste denkt, das? die allgemeine Wohlfahrt eine solche• Mühte, thr übcrtr(?AC»e Gewalt, oder die ihr obliegenden
' 8?"zen Conan ^ine Beschränkung für sie, Verbesserungen zn der
' "^tbesse>..„, '"''vst vorzuniflagcn ; noch eine zwingende Rvlbwendigkeit,
! S" 'vgeud einem besondern Theile derselben zu genehmi-
^ tL ’fcr stg'geu, ftsi denn ihr Verhalten in der Erfüllung
^^stbtgefäm lft iv'tcS Princip der Redlichkeit, jencS
^lchcr bei fvmeS jeden Mannes herrschen sollte,! >p'e!eu hm. " berathschlag»,ige» dieser Versammlung eine Rolle zu