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Band I.
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518
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518 Verhandlungen und Debatten.

Aber nach allem Diesem denke ich, daß die Meinnngsverschü'd 5 ^über diesen Punct in ihrer praktischen Anwendung von keinerWichtigkeit ist. Welches sind die Principien, die ohne Zweifel die &nie» dieser Convention in ibrer Entscheidung regulircn werden? ^nicht die Schicklichkeit und Zweckmäßigkeit einer jeden Verbesserung,che vorgeschlagen werden mag, au und für sich selbst, was die & 1 ..die darüber gegeben werden soll, rcguliren und entscheiden wird? |firgend ein Glied dieser Convention für irgend eine Verbesserung, büConstitution vorgeschlagen werden mag, stimmen, nicht darum,eine solche Verbesserung genehmigt, sondern weil er es für seineliche Pflicht bält, einige Veränderungen zu machen ? Ich denke dochOder umgekebrt, wird irgend ein Glied verweigern,zu Gunitcn ein"'befferung zu stimmen, welche sein Bewußtsein ihm als recht und Fmäßig vorstellt, weil er seine Gewalt für zu beschränkt hält, ihm bü» >erlauben ? Dies, denke ich, ist ebenso handgreiflich. ^

Was nun die Zweckmäßigkeit und den Umfang der Veränderr»hF'^trifft, welche in der Constitution gemacht werden sollen, so stimme i" » J{ ,mit vielen Herren überein, die über diesen Gegenstand ihre Ansicht "gelegt haben. Meine eigenen Ansichten sind, daß die von Herrnsprochenen Meinungen auf beiden Seiten zu übertrieben sind. Asind der Meinung, daß schlechterdings keine Veränderungen gemacht > ^den sollen. Ick, halte diese Meinung für irrig. Trotz aller meinerachtuug und Verehrung vor der Constitution, unter der wir so laugrlich gelebt, denke ich doch, daß Zeit und Erfahrung bewiesen habe», ^einige vortheilhafte Veränderungen in ihr gemacht werden mochten. - - {idere hingegen sind der Meinung, die Constitution sei so mangelhaft, v 5 |i)fast eine'gänzliche Veränderung erfordere. Ein Herr (Hr. 'Inge vmeinte, daß das System des Gerichtswesens ein völlig mißlungenersuch gewesen sei. Mit dieser Ansicht kann ich nicht iiberciustimmen-.

Ich halte die Gerichtsbarkeit in vielen Hinsichten für denZweig der Regierung. Durch die Ausübung der Gewalt diesesments werden die Rechte der Bürger beschirmt und erhalten, U»d 'dieses Departement ein völlig mißlungener Versuch ist, soZwecke der Regierung fehlgeschlagen zu sein. Mir ist in den Der»sen unseres Staates Nichts bekannt, was einen solchen Schluß r " ■ L lfI igen wurde. Obgleich das System möglicher Weise manche Verbeffrrv^g,nöthig haben mag, so hat es doch, im Ganzen genommen, nicht er"ff.^gkdie Rechte der Bürger zu bewahren. Ich denke, manche vortm"^Veränderungen mögen gemacht werden; allein sie sollten mit all r»sicht und Ueberlegnng, welche deren Wichtigkeit verlangt, untern

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werden.

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Hr. S. sagte, die Erörterung über diesen Gegenstand crinnercii Werk, mit welchem er in seinen Jugcndjahren vertraut se>»

das ohne Zweifel auch vielen Herren iu'dcr Convention wohl i'""' .^11,werde. Dieses Werk sei von einem der weisesten und edelste» ff»die jemals gelebt, geschrieben worden, und enthalte Lehren der »«»/und Tugend fürs praktische Leben, welche die Aufmerksamkeit * £ c\f"' Er meine den berühmten F e n e l 0 n, den Verfasser d»^

dienen.

m a q u e. Unter

dem angenommenen Namen

MentorsshcsiM

wahrhaft große Mann seinem königlichen Zöglinge, welcher cinllScepter eines mächtigen Reiches führen sollte, die bewnndcrnsn.