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Band I.
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Verhandlungen und Debatten.

zahl, als die Mehrheit zu Gunsten einer Convention, aus den von wirerwähnten Gründen dafür zu stiinmen sich geneigt sinden lassen iviirdc.Wenn schlechte Richter durch eine Mehrheit hätten abgesetzt werden kö»^neu, so glaube ich nicht, daß wir jetzt in der Convention versammelt sei» !würden. Oeffcntliche Anklagen und Verhöre der stkichter in dieses jStaate sind ein wabreä Posseuspiel—ein bloßer Gegenstand des Speltesgewesen. Von machen derselben bin ich selbst Zeuge, und bei einigen Wf !von persönlich bcthciligt gewesen. Es hat zu viele Beispiele gegeben, dasidie vom Volke gegen ihre Richter beigebrachten Bittschriften^ VorstellM>^gen, Beschwerden und Beweise völlig unberücksichtigt gelassen wurde»,und daß man ihnen vermöge dieses Artikels Trotz bot—und die Richter,mit beflecktem Charakter, welcher sie für ihren Posten unfähig machte,ließ man gehen, um sie wichtige Staatsämtcr bekleiden, und die Gesetzedes Landes, und Gerechtigkeit unter dem Volke handhaben zu lassen, bttsen Vertrauen sie verscherzt hatten, und in dessen Augen die Gerichtsba^feit des Staates so gesunken war.

Können solche Dinge dem Gouvernement die Achtung und ZuneigEdes Volkes gegen dasselbe sichern ? Die beste Art, dieser sich zu vcrsicher»,ist, wenn man dem Volke eine leichte Methode an die Hand giebt, sclstech^Beamte sich vom Halse zu schassen. Es kommt mehr darauf an, daß dasVertrauen des Publikums zu unserer Gerichtsbarkeit ungeschmälert es'halten werde, als daß ein Richter der Strafe entgehe.

Ich bin daher zu Gunsten der Ueberführnng nnd Absctznng aus össcn^liehe Anklage durch eine M e h r h e i t. In mehreren der andern & n ' vtcn wird mir eine Mehrheit erfordert. Die Cvnstitntion von 1776 vei?langte blos eine Mehrheit: in Großbrittannien wird mir eine Mehrd^

verlangt; und für die Aufnahme der zwei Drittel erfordernden Vorkem ,

rnng in die Constitution der Vereinigten Staaten ist weder ein Grl"^angegeben worden, noch kann ein solcher angegeben werden. Der Meralist, welcher geschrieben wurde, um die Annahme dieser Urkunde »ssichern, weiset keine Thatsache oder Argument für diese Veränderung PmDas Erfordernifi einer bloßen Mehrheit stimmt mehr mit unsern ,t1 Ltiingen übereilt. Nach dieser Vorkehrung würden zur UeberführnngAbsctznng irgend eines Beamten ein nnd fünfzig Glieder des HansischeRepräsentanten nnd sicbenzehn Senatoren erforderlich sein. Dies >vu»»guten Beamten hinlänglichen Schutz gewähren ; sie würden keine UN»tzhaben, sich zu furchten. Ohne gegründete Ursache würde Niemand Ileicht überführt nnd abgesetzt werden. Die 'Senatoren, obgleich »tzvPartei - Gründen erwählt, sind i» der Regel sehr achtbare Mäniict, >

che, kraft ihrer Eide, stiiemandem Unrcclü zufügen würden. Ich sitz"",/daß auch selbst bei einer Mehrheit Viele der Strafe entgehen würoe ,welche Absetzung verdient hätten. Wenn auch selbst, einmal inJahren, ein guter Beamter zufällig unger-echter Weise abgesetzt wcsdsollte, so würde doch dieser llebelstand durch den Vortheil mehr als wsisausgeglichen werden, welcher dem Publikum dadurch erwachstii w»r 'daß es von unbrauchbaren Beamten befreit würde.

Wir müssen dies mit Beziehung auf öffentliche Rücksichten betraaüte»—mit Rücksicht auf das Interesse des Staates, nicht auf leite© .Beamten. Der Beamte hält nnd verwaltet sein Amt zum BestellVolkes, nicht zu seinem eigenen Besten; und wenn eine Mehrheit