Pemisytvamsche Goimcnttou, 1837. 545
Dolksrcpräsentantcn ihn für untüchtig erklärt, so sollte er sein Amt nicktlanger bekleiden. Es kann keinen richtigern oder billigern Beweis seiner^""^tigkeit geben. Niemand würde, gegen den Willen einer solchenEhrt,cit, zu irgend einem Amte bestellt werden. Warum sollte er esa»n bekleiden „ach solchem Beweise des Mangels an Zutrauen von Sci-cu des Publikums, und seiner Nntüchtigkeit?
Gegen die Herabsetzung der Anzahl von zwei Dritteln anfeineMehrhcit,
• , ( c ' n Argument von den, Berber durch eine Jury Hergenomen worden, inli* V 1 ^üunüthigkcit erfordert wird. Ist) halte dies'nicht für das eigent-»Z-Kennzeichen. In einer Grand-Jury ist die Stinime von Zwölf, unddes Ganzen, hinreichend, Jemanden zu verhören. Dies ist oftBei e Mehrheit. Auch zur ücberftthrung sind Zwölf erforderlich,e i dmlichcn Anklagen wird, nach der Verbesserung, die Stimme vons: , lll ’fc f" nfzig erfordert, einen Beamten zu verhören, und von° e n z e h n , anstatt zwölf, ihn zu überführen.
E rbies? , f C ' 11 ~' crt über die Ungerechtigkeit gegen den Amtsinhaber. Erdie n L ' m Amt unter der Bedingung, dasselbe getreu zn verwalten, undvon, !n^^^>ligkcit in diesem Falle ist nicht großer, als wenn ein Manntafseit ■ stl1 ^ legend einem Amte fortgeschickt, oder vom Gouvernör ent-Dieseswie dies unter der jetzigen Constitution der Fall sein mag."»b in , 3ument, wenn weiter ausgedehnt, geht gegen alle Absetzungensetz, snir, 11 "h'bk einsehen, wenn die Absetzung vom Amte Ungerechtigkeit, r alsdann dem AmtsinHaber weniger Ungerechtigkeit wider-st \e 0 •' ' l ' cnn cr von einer Mehrheit abgesetzt wird. Es >vürde bes-/ diesen Artikel ganz und gar abzuschaffen, als ihn beizubehalten,letzt lautet.
Herren sind zu Gunsten weiterer Abänderung, so daß das Ur-sittrieb- ""l Absetzung vom Amte beschränkt sein soll. Es ist nie weiterhabe in^^ovden, und wird es, wie ich vermuthe, auch nie werden. IchNer« ha, dagegen einzuwenden — nicht, weil ich Mitleiden mit Män-Und sieb n",v>ürde, welche eidbrüchig geworden, ihre Aemter veruntreuet^cil ja, swbelvcrhalten im Amte haben zu Schulden kommen lassen, oderetii e im,, r ' Eliten vor der Strafe verschont bleiben: sondern weilwürde ."Ehrung auf öffentliche Anklage eine schreckliche Schande seinAmtes u»r-, • 1,c ^ zuvcrläßig glaube, daß ein für die Bekleidung einesAvik Sügmachender Urtheilssprnch nnnöthig sein würde, weil dasreg öff»,?.^?vagen würde, daß ein solcher Verbrecher nie wieder ein ande-frWslft 9 s Amt veruntreuen sollte. Er würde als ein von der Ge-sich herumtreiben, und das Zutrauen des Pnbli-»nng r r siswinucn. Als einen Beleg der Richtigkeit dieser Mei-st» auf ein merkwürdiges Beispiel einer ausgezeichneten Per-
zweite die ein>t beim Publicum in hohem Ansehen stand, und die^ ^^atswurde in bpr Union bekleidete.
Vm'lllV'' dv» Philadelphia, sagte, als cr diesen Morgen in die"ur ein g» , ^"°?'">cn, sei es nicht seine Absicht gewesen, der EominitteeWest sinn - dcii unter Erwägung befindlichen Gegenstand zu sagen,von Phga^,-sssülltatganz gleichgültig sei; allein er könne die den, HerrnsHrn. a. „ r ^ ia Obvn. Ehauncey), und dem Herrn von Allegbenysiren (ofci entfallenen Aeußerungen nicht ganz unbemerkt pas-
- vtr jagte, cr wolle die Eommittce nicht lange belästigen, und