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Verhandlungen und Debatten.
(docket; der Supreme Court stehe, unbefriedigt, bis auf den henckgen Tag? John Nicholfon gestand, ja gestand buchstäblich-"dasselbe Wort, das ich brauchte — ja gestand das Urtheil durch seincilSachwalter. Der geschickte Richter, der bei dem Verhör den VorDfährte, ist jetzt ein Glied dieses Körpers, und erinnert sich ohne Zweifelrecht wohl au die Thatsachen. ES wurde ein dreimonatlicher Aufschubder Vollziehung gewährt, während welcher Zeit Hrn. Nicholson ^laubt wurde, Rechnungsfehlcr auszuweisen, wenn er könnte. Er hat ii ,cwelche aufgezeigt, und nach Ablauf von drei Monaten lautete das Urtheil/wie es vom Anfange an lautete. Ich sage daher nochmals, die SchUpwurde eingestanden. Kam es der Rnpublik nickt gesetzlich zu, dieltSchuld einzusammeln? War der Staat nicht befugt, seinen Scknld»sszur Bezahlung zu zwingen? Ist es eine Confiscation, das ?and eines t"Proceß verwickelten Schuldners nach ausgesprochenem Urtheile zu t ,cr 'kaufen, um die Schuld zu bezahlen ? Ist das eine Confiscation zu uWnen? Oder ist es nicht vielmehr ein grober Mißbrauch der Ausdrückees so zu nennen ? Mein Herr, ich bin ein Pennsplvanier, und einRechl^gelehrter—wenigstens werde ich so genannt—dies ist mein Beruf—i"' cda der Gouvernör, vermöge der Autoritär der Gesetzgebung, es für zweckmaß gehalten, mich als Staatsrath anzustellen, sogiengich in die Co»ebum die Sacke zu unterstützen—eine gerechte Sache—das wußte ich. C'*gieng, wie bereits gesagt, nicht dahin, um meiner Achtung vor Hr. siivittlsiston oder vor sonst Jemanden aufzuopfern, was nicht mein Eigentl"^war, sondern um meine Pflicht gegen den Staat zu erfüllen, welcher 25<^trauen in mich gesetzt. Der Erfolg war, daß die Republik den Procevglücklich gewann; und die Entscheidung der Court wurde später durch ^Supreme Court der Vereinigten Staaten bestätigt. Der Staat kommallen Käufern, kraft seines Vcrkaufrechts sagen, daß sie nun für Das >>»'besorgt sein könnten, was sie gekauft und bezahlt bäten; und die Erbc>des Hrn. Nicholson können sie nie wieder mit diesen uugegrüudcte>Ansprüchen beunruhigen. Jedoch, genug hiervon. ' ,
Ich komme nun zu dem Gegenstände dieser Clansel. Was bedeuten>eiu Benehmen als Vorsitzer? Was haben meine Beziehungen MHrn. L i v i n g st o n oder die Ncrhörsgeschichte zu bedeuten?—was bndie Convention zu tbnn mit meinen Gefühlen, oder mit mir, oder mit deErben des I o hjn N ich o l so n, oder des legt verstorbenen Hrn. ? iv»ston? Besteht dieser Körper nicht aus ein lumdert und drei und dreck 8Gliedern—and warum sollte ich Dinge berühren, die ihnen gleickgM>!>sind? Dies war nie meine Gewohnheit, und soll es auch nicht werbt -Ich führte einen anwendbaren Fall an, wo die Gesetzgebung angckm^war, auf vergangene Dinge Bezug habende Gesetze gegeben, und die fj'richtöbare Gewalt ausgeübt zu haben. Aber zuletzt" hatte Alles sejRichtigkeit ; es war gerichtlich und definitiv eiitichieden. Muß dieseche hier erörtert werden ? Ist sie nicht i»s Reine gedruckt? Soll !die Convention der Albernheit schuldig machen, den Rcchtsfall noch . (mal zu untersuchen ? Der Uork Caunty Rcchtsfall—war er "ickeFall des vermittelnden Gesctzgebeus. Man nehme an, daß das b)vcrnement auf solche Art verpflichtet worden, daß weder die GeseMbe >noch die Gerichtsbarkeit Hülfe leisten könnte. Die Zwecke der Gerccpkeit hätten nicht erreicht werden können. DicS ist eine klare Sacht'-'. ^der Delegat von Philadelphia muß mich entschuldigen, daß, wenn ich