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Band I.
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Pcmisylvariischc Convention, 1837.

sagte, daß der Senat und das Haus der Repräsentanten die gesetzgebendeGewalt besitzen selten, sag'e sie nicht, daß sie nicht die vollziehende Gewalthaben sollten, und wurde eine ausdrückliche Erklärung der Bestimmungder Eonstitution mehr Nachdruck geben, als sie jetzt hat ? Der Herr hatuns gesagt, und sehr wahr gesagt, daß Mo n te s q u ic u und A d a m s,und Madison und Hamilton, und andere berühmte Schriftstellersämmtlich erklärt haben, daß die Gewalten der Regierung abgesondertund genau unterschieden erhalten werden sollten. Allerdings haben siedies erklärt, »nd alle Schriftsteller Über diesen Gegenstand haben es alsein Ariom angenommen. War nicht dies Alles den Verfassern IhrerEonstitution bekannt? Es kann daher nicht anders sein, als daß sie ent-weder gegen diesen Grundsatz handelten, oder denselben nicht verstanden,und im Widersprüche mit einem in jeder freien Regierung eingeräumtenPrincipe handelten. Wenn sie dagegen dieses Princip zu bestätigen beab-sichteten, so haben sie es entweder bestätigt, oder weil sie dies nicht thaten,so ist es jetzt, nach Verlauf von beinahe fünfzig Jahren znm erstenmaleentdeckt worden.

Wir haben ein Langes und Breites über Mißbrauche gehört, welcheunter beiden Eoiistitntionen von Pennsplvanicn stattgehabt. Was dieunter der Eonstitution von 177« stattgcbabten Mißbränchc anbelanget, soglaube er nicht, daß sie viel Gewicht hier haben würden, da sie sich zu ei-ner Zeit zutrugen, wo Alles in einem schwankenden Zustande war, undwo das Volk dieses Landes daü tyrannische Joch einer ausländischenMacht abzuschütteln und eine eigene Regiernngs - Verfassung zu gründensuchte. Er wünsche jedoch die Herren zu erinnern, daß diese Mißbrauche inder Verwaltung der Eonstitution des berühmten B c n j a m i n F r a n k-l i n, von welchem wir in diesem Körper so viel gebort, stattfanden, unddaß dies? Mißbrauche aus einem Systeme, die Gewalten der Regieruilgzu vertheilen, entsprungen, welchen, er sehr zugethan war, in dessen Folgeblos e i n Zweig der Gesetzgebung, statt zweier, wie es gegenwärtig derFall ist, bestand. Was die übrigen Fälle, von welchen der Herr vonFranklin gesprochen, anbelange, so wolle er blos sagen, daß wir etwasgenauer mit denselben bekannt sein und Gelegenheit haben sollten, füruns selbst zu prüfe» und genau zu erfahren, welche besondere Bcwandt-uiß es mit den Fallen hatte, wodurch die Gesetzgebung bewogen wurde,ü's Mittel zu treten, ehe wir ein gehöriges Urtheil darüber fällen könnten.Gr komme nun zu der Behauptung des Herrn von Allegheny, und desHerrn von Franklin, daß die Gesetzgebung besonders der Bestechung aus-gesetzt sei. Wenn sie wirklich so verdorben ist, denken Sie sie durch dieseVorkehrung ehrlich zu machen ? Wenn die Gesetzgebung für Partei-Ein-fluß empfänglich ist, würde dieser Vorschlag sie im geringsten besser ma-chen ? Es ereignen sich hänsig Fälle, in welchen es nothwendig ist, daßdie Gesetzgebung Gewalten ausübt, welche ihrem Wesen nach einigerMaßen gerichtlich sind, und wenn die Gesetzgebung diese Gewalt nichtausübte,^ wo wollten Sie dieselbe hinthun - 'Die Gesetzgebung muß derRichter ,ein, gleichviel ob sie ihre eigene Gewalt ausübt oder nicht. Wennhie jedoch einen Mißgriff begebt, oder unschickliche Gewalt absichtlich sichanmaßt, so ist dies einllebel. Aber, mein Herr, die Eonstitntiv» muß alscein Instrument betrachtet werden, welches seinem Zwecke nach redlich voll-zogen werden soll, und wenn Sie denken, daß ein Zweig der Regierungsich mit eine», andern unrechtmäßiger Weise Mitteln, daß Ihre Gcsetzge-