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Band I.
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Pcnnsylvamsche Convention, 1837.

sie es thun seilte, nnbezweifelt i» der Ausübung dieser Gewalt mit Vor«sieht zu Werke gegangen—sie hat eine heilsame und gute Regel zu Grundegelegt: eine reit' den Regeln, nach welchen sich gewissen!,aste Menschendilligerweise richten mögen. Ich glaube, das; der Gerichtsbarkeit, wie siejetzt im Allgemeinen c.nstitnirt ist, sowohl wirklicher Muth, als Rechtschaf-feuheit eigenthümlich ist. John Marsch all, dessen Ruf das ganzeLand mit Hochachtung vor seinem Charakter e fallt bat, war sowohl einweiser, als ein braver Alaun. Er trug die Waffen zur Vertheidigung derUnabhängigkeit seinesBaterlandes. Es fehlte ihm ivedcr an physischer u. mo-ralischerKraft, n 'ch an Gelehrsamkeit undRechtschaffenheit. Er besag allediese Eigenschaften in einem vorzü lichen Grade. Wenn der Herr vonFranklin die Entscheidungen der Supreme Eourt der Der. Staaten, un-ter dem Vorsitze des John Marsch all, z» Rathe ziehen wollte, sowürde er finden, daß sie sehr wenige Gesetze in Pennsylvanien constitn-tionswidrig nannten. Eine Acte wurde in der Eircnit-Eourt der Berei-nigten Staaten als constitntionöwidrig erklärt, und dies war ein Gesetztwelches in der Absicht passirt war, gewisses Eigenthum von dessen Besitzernwegzunehmen, und es Andern zu geben, um den allgemeinen Frieden zuerhalten Es kani vor eine unabhängige Gerichtsbarkeit, und diese er-klärte das Gesetz für null und nichtig, als der Eonstitution von Pennsyl-vanie» zuwiderlaufend.

Richter Waschington (und kein Sterblicher, der jemals gelebt,,hat mehr unbedingt, ohne Furcht oder Gunst, auf die Stimme seines Ge-wissens gehört, als er) erklärte, es müsse klar bewiesen werden, baff einGesetz in offenem Widersprüche mit den Worten der Eonstitution stehe,ehe es als cvnstitntionswibrig entschieden werden könnte. Lasse» Sie unsdies auf die Eonstitution von Pennsylvanien anwenden : es ist nicht genug,allgemeine Behauptungen gegen ein Gesetz aufzustellen, und, um es nn-gnitig zu machen, mir solchem Tadel zu überhäufen, wie Sie es im Ratheder Censoren finden; nein, Sie müssen beweisen, dass es in offenbaremWidersprüche mit der Eonstitution stehe. Wenn es heißt, daß jene Vor-sichtsmaßregel, und diese Regeln, selbst das Erzcugniff der Schwache^ undder Beweis der Fruchtlosigkeit seien, so bin ich nicht damit zufriedenge-stellt. Sie sind in den Tribunalen der Vereinigten Staaten sowohl, alsin den unseres Staates, von den weisesten Männern, nach reifer Ueber«legnng, und wie ich glaube, wegen den dringendsten Bedürfnissen, ange-nommen worden. Ich stelle mir nicht vor, daß irgend ein Richter voeicergehen kann, oder weiter gehen darf. Der Fall muß ganz klar sei», umseine Einwirkung zu rechtfertigen. Aber »vciin ein solcher Fall eingetre-ten, hat die Gerichtsbarkeit es da jemals an sich fehlen lassen ? Hat ir-gend Jemand in seiner Erwartung, Schutz zu finden, sich getäuscht gesehen?Hält nicht jeder Bürger die unerschütterliche Ueberzeugung fest, daß er beider Gerichtsbarkeit nach ihrer jetzigen Organisirnng Schutz finden werde?Können irgend solche Drohungen, dergleichen man sich hat vorlautenlassen, diese Ueberzeugung erschüttern, so lange eine, durch ihre Amtödanernach gutem Betragen unabhängige, Gerichtsbarknr besteht, zu der manseine Zuflucht nehmen kann ? Man verändere die Amtsdaner, man ma-che den Riclster abhängig, und ich gebe zn, daß diese feste Bürgschaft fürdre Sicherheit persönlicher Rechte verloren geht. Ich will nicht hoffen,daß man eine solche Veränderung vornehmen werde.

Der Delegat von Allegheny (Hr. R o g e r s) hat heute einige richtige