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Verhandlungen und Debatten.
Einfluß tasten dürste, so taste ich die Angabe der Thatsachen dieses Rechts-fall cd nach meinem besten Wissen für meine Pflicht. Hr. M e r c c r undHr. W a t s o n waren an zwei Schwestern verheirathet, welche beide be-deutende liegende Grundstücke besaßen. Frau Me reer, um das freieLeben ibres Eigenthumes auf ibreu Mann überzutragen, veranstaltete ei-ne llebertragung ihres Vermögens an eine dritte Person, so daß dasselbeibrem Manne übertragen werden möchte, was den» auch demgemäß ge-schah. In der llebertragung an diese dritte Person war die schriftlicheBestätigung der Frau M e r'c e r nicht der Verordnung der Assembly-Actegemäß, vermöge welcher verbeiratbete Frauenzimmer ermächtigt werden,über ihre liegenden Gründe zu dispoiiireu. Nach dem Tode der FrauMercer machte Herr Wa tsvn, in Folge des seiner Frau zustebeu-den Rechtes,eine Heranswerfungsklage anhängig,umdieder Frau Mer-cer von Rechtä wegen zugebörigeu Grundstücke wiederzuerlangen, welchesie aber ibrem Manne zu übertragen beabsichtigt haste. Diese Heraus-wersungsklage wurde bestätigt, auf das Vorgeben, daß die schriftliche Be-stätigung fehlerhaft sei, und mit der durch die Assembly-Acte vorgeschrie-benen Forni nicht übereinstimmend, und daß ihr Mau» keinen gesetzlich-en Anspruch auf dieselben habe. Bei der Untersuchung dieses Rechtsfalleswurde, wie ich vernommen, ein Zeugniß beigebracht, als Beweis, daßFrau Me rcer das innigste Verlangen ausgesprochen, daß das Rechtauf das Eigenthum auf ihren Mann übergehen sollte, für den sie die zärt-lichste Liebe an den Tag gelegt ; allein dieses Zeugniß wurde verworfen,auf das Vorgeben, daß mündliches Zeugniß nicht angenommen werdenkönne, um die schriftliche Bestätigung zu erklären. Mercer wurdedemgemäß seines Eigenthums für verlustig erklärt, und Watsvn nahmdasselbe in Besitz. Nach der im Jahre 1826 passtrten Acte der Gesetzge-bung, welche diese fehlerhafte» schriftlichen Bestätigungen verbessert,machte Hr. Mercer gegen Hru. W atsous Erben mit glücklichemErfolge eine Heranswerfungsklage anhängig.
Aber, mein Herr, erlauben Sie mir, kürzlich auch die Gründe anzuge-ben, welche meine Stimme bei der gegenwärtigen Frage gegen die Verbes-serung richten sollen. Der allgemeine Eindruck sei, daß das Volk wenigVerbesserungen zu der gegenwärtigen Eoustitution verlange. Die ver-langten Verbesserungen seien einfach und wenig, und auf diese sei die Auf-merksamkeit des Publicums gezogen worden ; allein, ich glaube nicht, daßdas Volk jemals an die jetzt vorgeschlagene Verbesserung gedacht; obgleichdie jetzige Eoustitution beiuahe schon seit einem halben Jahrhundert be-steht, so ist doch, so weit ich mich dessen erinnern kann, niemals über denTheil der Eoustitution, der jetzt zur Verbesserung vorgeschlagen wordenist. Klage eingelaufen, und ich kann schwerliäi glauben, daß, wenn der nununter Erwägung befindliche Theil so mangelhaft ist, wie manche Herrendenken, wir nicht früher schon Etwas darüber gehört haben sollten. Ichgebe es zu, daß die Eoustitution in gewissen Puncten heilsamer Verbesse-rungen bedarf; allein ich fühle mich'nicht geneigt, für irgend eine Abände-rung zu stimmen, wenn ich nicht überzeugt bin, daß solche Abänderung Et-was zum allgemeinen Besten beitragen werde; und wo ich mir immerglauben werde, daß eine Abänderung oder Verbesserung zum Besten desVolkes gereiche, da werde ich solche Abänderung oder Verbesserung unter-stützen ; aber wen» die Gründe für und wider eine Verbesserung nachmeinem Gefühle gleiches Gewicht haben, so werde ich es vorziehen, der