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Band I.
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Pennsylvamsche Conventiory 1837.

Regiernngsforin die Freiheit gänzlich linscrtjrabcn werden, uns nicht zeige,daß wir gar kein Gouvernement haben, und das unser Geschäft allhierdarin bestehen sollte, die Eonstitntion zu widerrufen, anstatt zu verbessern,und das Gouvernement in die Hände des Volkes niederzulegen? Erlege dies als eine sehr ernste Frage der Erwägung der Eommittee vor, obsie nicht zu dem Volke sagen sollten, daß sie seinen Repräsentanten dieAusübung der Regierungsgewalt nicht anvertrauen könnten, und ob siedieselbe in die Hände des Volkes selbst niederlegen sollten?

Ebc Dr. M. noch am Schlnße seines Vertrages war, ließ er einenAndern das Wort nehmen, und

Auf Vorschlag des Hrn. Dornn brach die Eommittce dann ab, berich-tete Fortschritte, und erhielt Erlaubniß, morgen wieder zu sitzen; worauf

Die Eonvcntion vertagte.

Dienstag» May 30,1837.

Hr. Bell, von Ehester, legte folgenden Beschluß vor, welcher auf denTisch gelegt wurde:

Bcschlo sie », Detß dcr @Uata)'ccrctar ersucht wird, der Convention ein Bcrzcich-niß auszufertigen, worin, mit Ausschluß dcr Gcrichtsbcumtc», Prrtonoture, Rrgiftra-torcn und Schreiber der verschiedenen Cuunty Courtcn, die Anzahl dcr rom tSouvcrnbrbestellten Beamten, sowie deren verschiedene Titel, Dienstzeit, Dcrgiitiing, und die Orte,in welchen sie ihre Aemter verwalten, angegeben werden.

Dr. Stevens, von Adams, von der Eommittee, welcher der zweiteArtikel der Eonstitutivn übertragen war, stattete folgenden Bericht ab,welcher auf den Tisch gelegt und zum Druck verordnet wurde.°

Die Eommittee, welcher dcr zweite Artikel der Eonstitntion übertragenwar, berichtete die folgenden Verbesserungen zu demselben :

Abschnitt 3. Soll lauten, wie folgt: "Der Gonvernör soll seinAmt drei Jahre lang bekleiden, vom dritten, zunächst auf feine Wahl fol-genden, December, und er soll nicht fähig sein, es länger als sechs Jahre,>n irgeno einem Zeiträume von nenn Jahren, zu bekleiden."

Abschnitt 8. Die erste Zeile soll lauten: "Er soll alle Beamteernennen, und mit Berathung und Einwilligung des Senates, bestellen."etc.

Dcr neunte Abschnitt soll lauten, wie folgt:

Abschnitt 3- Er mag, zu jeder beliebigen Zeit, von allen Beamten,außer den gerichtlichen, schrsstlichc Nachrichten hinsichtlich ihrer Aemterverlangen?

Man fuge einen neuen Abschnitt hinzu, welcher Abschnitt sechzehn ge-nannt werden soll, wie folgt:

Abschnitt Itt. Die Protonotare, Registratoren, Recorders vonDicds, und Schreiber der verschiedenen Eourten, mit Ausnahme derSchreiber der Supreme Eourc, (welche von der Eourt, so lange es dcrsel-