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Band XI.
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Pcnnsylvamsche Convention, 1838.

Ich hoffe, daß die vom Herrn von Fagettc angerathene Abänderung inBerathschlagung gezogen und angenommen wird, mit einem solchen Vor-behalte, wie ich andeutete, wodurch es znr Pflicht gemacht wird, ein schrift-liches Gesuch zu stellen, und auf die angedeutete Weise zu unterzeichnen.2ch glaube nicht, daß irgend eine Bestimmung angenommen werden kann,welche die in dem gegenwärtigen System geklagten Uebel wirksamer hei-len wird. Es ist unsere Pflicht, eine Wiederkehr jener Uebel zu verhüten,und ich hoffe, wir werden dieses thun.

Hr. C u m m i n, von Juniata, sagte: ich bedanre es, daß ich mich ge-nöthigt sehe, von den beiden Herren, 'welche vor mir gesprochen, hinsicht-lich der Art, wie die Aemter der Friedensrichter besetzt werden sollten, ab-zuweichen.

Ich bin der Meinung, sagte Hr. C., daß wir, wenn wir zu einer endli-chen Entscheidung über diese Frage, wie über alle andern uns vorkom-menden Fragen, gelangen wollen) die Interessen der armen Klassen derGesellschaft ebensowohl'in Anschlag bringen sollten, wie die Interessen derReichen.

Ich bin der Meinung, daß weder der Gi nvernör noch die Gesetzgebungvon Pennsylvanien irgend etwas mit der Art der Bestellung der Friedens-richter, noch der anzustellenden Anzahl zu thun oder zu schaffen Haber,sollte. Ich bin überzeugt, daß das Volk selbst der beste Richter darüberist, sowohl wie viele Friedensrichter erforderlich sind, als daß es am fähig-sten ist, diese Sache in seinen Händen zu haben. Dort sollte die Cacheruhen, und dort, hoffe ich, wird sie gänzlich und unbedingt ruhen. LieseGewalt wird sicherer beim Volke bleiben, und wird weiser von demselbenvollzogen werden, als wenn sie in Znknnfc der Gesetzgebung verbleibt, oderdem Gonvernör, wie nach der Bestimmung der Constitution von 1790 derFäll war.

Welche Gründe haben wir vernommen ? Wird man behaupten, daßwgenv ein Nachtheil aus dem Dasein einer großen Anzahl Fried, b,lcr entspringt? Wie ist dieses möglich? Wenn nur zwei Friedensruy-tcr in irgend einem Stadtviertel, Flecken oder Tannschip sind, so gehennatürlich alle Geschäfte des Ortes durch die Hände dieser Beiden) undwenn fünf da sind, so werden sie darum nicht mehr Geschäfte habe».Wenn wir die Anzahl einschränken, so betrachte ich dieses als eine Bedrü-ckung der Armen.

Wir wollen ein Beispiel annehmen. Gesetzt ein Tannschip ist zwanzig,fünf und Zwanzig oder dreißig Meilen lang, und gesetzt in jenem ganzenTannschip sind nur zwei Friedensrichter—was ist die Folge für den armenMann—für den Taglohncr—für den Mann, dessen Zeit sein Geld ist,und welcher durch sinne tägliche Arbeit sein tägliches Brod erwirbt? Erwird genöthigt, die Kosten zu bestreiken, um an den äußersten Theil jenesTaunfclnps zu gehen, wodurch er sowohl Geld anschiebt als Zeit verliert—hingegen, wenn einige dieser Friedensrichter im Tannschip zerstreut wä-ren, so würden dadurch seine Kosten erleichtert werden. Und diesen gro-ßen Zweck sollten wir, wie es mir scheint, bei jeder Bestimmung im Äugehalten, die wir hinsichtlich der Friedensrichter in die Constitution aufuch-