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Pennsylvanische Convention, 1838.
densrichter es haben will. Das Volk ist ein eben so fähiger Richter hier-über, wie die Gesetzgebung—ja, ein fähigerer. Ich winde bereit sein zuerklären, daß jedes Taunschip jedenfalls zu zwei Friedensrichter» berech-tigt sein sollte; und daß die Anzahl nach Verlauf von fünf Jahren imVerhältniß des Zuwachses in der Anzahl der Tarbaren Einwohner ver-mehrt werden kann. Ich bin nickt geneigt, den Repräsentanten des Vol-kes Das zu überlassen, was das Volk mit mehr Einsicht, und mit einerAussicht auf wohlthätigere Folgen für sich selbst thun kann; und, wie ichgesagt habe, ich glaube, es ist der beste Richter in dieser Sacke. Ich ge-stehe indessen, daß ich nicht jenen Mangel an Vertrauen auf die Gesetzge,bung habe, der uns darum zur Last gelegt zu werden scheint, weil wir dieEntscheidung jener Versammlung in gewissen Punkten einzuschränken wün-schen. In keinem Falle, wo ich meine Stimme hicrselbst hinsichtlich derGesetzgebung abgab, habe ich jemals auf die Annahme bin gehandelt, daßdie Mitglieder der Gesetzgebung schlechtere Menschen wären, als wir selbst.Dies ist niemals meine Richtschnur gewesen. Allein ich halte es nichtallein für nöthig, daß wir die Wahl der Friedensrichter dem Volke iiber-lassen sollten, wie die Mebrheit dieser Convention zu thun beschlossen hat,sondern auck, daß das Volk die Gewalt besitzen sollte, so viele zu erneu-ncn, als es wünscht. Und wenn es mehr ernennt, als es bedarf, so mußes darunter leiden ; lasset es sich mit seiner eigenen Ruthe peitschen. ZilleGewalt gehört ihm; lasset es richten. Es kann alle diese Dinge besserentscheiden, als wir. Ich bin deshalb abgeneigt, etwas zu thun, was sei-ne Hände fesseln kann, und werde mich allen und jeden Abänderungenwidersetzen, welche, meiner Ansicht nach, jene Richtung haben.
Ich habe es, Herr Präsident, für eine Pflicht gegen mich selbst gehal-ten, diese Bemerkungen zu meiner Rechtfertigung zu machen, so wie zurErläuterung der Stimme, welche ich abzugeben gedenke, und ich will dieConvention nicht mit weiteren Beobachtungen hinhalten.
Hr. F o rwa rd, von Allegheny, sagte: es scheinen mir starke Ein-würfe gegen die Abänderung des Herrn von Fayettc (Hrn. Füller) vor-banden zu sein. Zu welcher Zeit soll, nach einer solchen Bestimmung, dieZahl ausgemittel?werden? Wie oft? Aufweiche Weise? Wenn einVerstand in der Abänderung sein soll, so bezieht sie sich nur auf die Be-stimmung der Zahl durch das Volk. Warum überläßt man demselbensiecht auch die Jlrt, die Weise und die Zeit? Dieses sind' hinreichendeGrunde, um mich gegen die Abänderung stimmen zu lassen.
Allein es giebt auch noch andere Gründe schlagender Art. Die Anzahlder Fiedcnsrichtcr sollte natürlich in ein Verhältniß zu der Bevölkerungund zu den Geschäften, besonders zu den letzteren, gesetzt werden. In denAckerbau treibenden Cauutics finden nur wenige RechtöstreiligkeitenStatt; währciid in jenen, wo Kaufleute, Fabrikherren und Handwerker^^uen, jeden Tag Prozesse vorkommen. Leute von der letzteren Klassevabrn Geschäfte mit Andern, und schon aus der Beschaffenheit der abge-Ichlossenen Vertrage können viele Klagcsacken entspringen. Warum alsoüberlaßt man nicht die Einzrlnheiten der Gesetzgebung ? Glaubt man,daß sie gegen diese Dinge gleichgültig sein werde ? Daß fie dieselben alsihrer Aufmerksamkeit unwürdig betrachte? Ueberläßt man dem Volk?