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Verhandlungen und Debatten
der verschiedenen Taunschips die Bestimmung der Anzahl der Aufseher,der Assessors, der Tar-Eiiinehmer oder Eonstabler, welche in den verschie-dene» TaunschipS angestellt werden? Warum überläßt man alle dieseDinge der Gesetzgebung? Ist irgend ein Nachtheil aus solcher Versah-rungsweise entsprungen ? viel». Beklagt sich irgend Jemand über un-vorsichtiges Gesetzgeben hinsichtlich ihrer? Nein.
Allein, Herr Präsident, ich habe einen noch weit schlagenderen Einwandgegen die Abänderung, als ich bis jetzt erwähnte; es ist dieser : wenn ei-ne solche 'Bestimmung in die Eonstitution aufgenommen wird, so werdendie Bedürfnisse des Volkes viel weniger bedacht werden, als die Bedürf-nisse der Partei. Es kann für eine Partei in eurem besondern Tannschipsehr wichtig sein, den Einfluß von zwei oder drei Personen zu sichern.Wie will sie diesen Zweck erreichen? Sie wird sich Muhe geben, Alle-»frieden zu stellen, und die Folge davon wird sein, daß in jenem Taun«schip die Anzahl der Friedens achter ungebührlicher Weise vermehrt wird.Gesetzt, zwei oder drei Personen wünsche» zu jenem Amte erwählt zu wer-dcn um die Interessen Aller zu sichern und zu bestärken, wurde es sehranaeinessen seiitz die Dienste dieser zwei oder drei Fricdeiioricktcr zu erhal-ten' Ich selie nickt mehr Grund dafiir, diese Sacke dem Volke zu über«lassen "als demselben die Bestimmung der Anzahl dcr in den verschiede»„en Taunschips angestellten Assessors, Eonstabler w. zn überlassen; undich werde meine Stimme demgemäß abgeben.
d>r Fleming, von Locoming, sagte: nach einer Erörterung, vonungefähr fünfzehn Tagen in der Eommittee des Ganzen zu Darrisburg,und aerade am Vorabende ihrer damaligen Vertagung hatte die Eonven,ckm, ; ,'"o en Grundsatz hinsichtlich der Friedensrichter festgestellt-
das heißt, daß sie von den stimmfähigen Bürgern erwählt werden sollen.
In so fern ick, sagte Hr. F., in, Stande war, die Entscheidung dieserVersammlung hinsichtlich dieser Beamten zu verstehen, so wurde alleindieser Grundsatz damals entschieden. Man sahe es nickt so an, als obiraend eine Einzelheit mit dem damals entschiedenen Grundiatze der Er-wchlung durch das Volk verbunden war.
Wie steht diese Frage jetzt vor uns ? Wie ich sagte, so haben wir durchdie Abstimmung in der Eommittee des Ganzen beschlossen, daß die Frie-densrichter erwählt werden sollen. Was folgt alsdann? Die Fragewirrt sich alsdann auf, wie sollen sie erwählt werden-auf welche Weise?^er von der Eommittee des Ganzen einbencktete Abschnitt erklärt: "Frie-densrichter und Aldcrmänner sollen in den verschiedenen Stadtvierteln,Flecken und Taunschips, zur Zeit der Wahl der Eonstabler, durch dieaiminräbiaen Bnraer i» denselben erwählt werden." Nun gestehe ickoffen daß ck von Anfang bis zu Ende niemals für diese Art dcr Wabl-?n den verschiedenen Stadtvierteln, Flecken und Taunschips war; son-• Lm daß ick sie lieber in Distrikten wählen, und jene Distrikte durch dieStaatsgesetzgebiing bestimmen lassen würde. ES scheinen mir Einwürfeneaen diese Art der Wahl Statt zu finden, welche jedem Manne ,m Be-S meiner Stimme einfallen müssen. Meiner Ansicht nach scheinenffe wenigstens sehr stark zu sein. Wenn wir von der Einsämankung derZalfl sprechen, sollten wir jene Zahl auf einen einzigen Fr-edensrich-