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Band XI.
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Pemisylvamsche Conveution, 183s: 1t

tcr in einem Tannschip, Flecken oder Stadtviertel einschränken? Dennwir wissen, das; es viele Taunschips und Flecke», »ei» wahrscheinlichStadtviertel giebt, wo man gar keinen Friedensrichter braucht—und daßes viele giebss wo man nur einen braucht;—hingegen, wenn wir das hiervorgeschlagene System ins Einzelne ausführen wollen, ff werden diesenämlichen Bezirke wahrscheinlich zu zwei oder drei berechtigt sein.

Ich will bier Anlaß nehmen,, die Erinnerung der Mitglieder der Eon-vention aus den Umstand zn lenken, daß alle Vorschläge, welche in derEommittee des Ganzen vorgelegt worden, sobald sie hinsichtlich der Wahldieser Beamten etwas ins Einzelne giengen, unabänderlich überstimmtund verworfen wurden; und daß die Unvvllcvmmenhetten aller so voll-kommen dargethan wurden, daß—ungeachtet der. langen und mühsamenErörterung,'welche Statt fand—nicht eine einzige Abänderung, welcheins Einzelne gicng, durch die Stimmenmehrheit der Eommittee des Gan-zen unterstützt wurde..

WaS verlangt man gegenwärtig? Wir verlangen, daß man die Ein-zelheiten dieses'.Gegenstandes der Bestimmung der Gesetzgebung überlasse.Die wahre, setzt vor dieser Versammlung liegende Frage besteht darin:sollen wir die einzelnen, für die Erwähknng der Friedensrichter nothwen-digen und dieselbe einleitenden, Bestimmungen ausführen, oder sollen,wir dieselben der angemessenen und rechtmäßigen Bel'örde—daö heißt derGesetzgebung der Republik--überlassen? Die ganze Frage läuft'aufdieses hinaus—auf nichts mehr »och weniger. Hegen wir selchen Ver-dacht gegen die Gesetzgebung von Pennsylvanien, setze» wir so wenigVertrauen auf ihre Vaterlandsliebe, ihre Rechtschaffen bett oder ihreAchtung für den Vortheil und das Wohl des Volkes, daß wir uns fürch-te», ihr die Ausführung der nothwendigen Einzelheiten bet der Wahl derFriedensrichter anzuvertrauen ? Soll nach diesem Grundsatz die C'Ui->scheidnng dieser Versammlung geleitet werden ? ,

Ich glaube, es ist bereits, nach der Prüfung und Erörterung diesesGegenstandes zur Genüge bewiesen worden, daß es uns unmöglich ist,mit Sicherheit oder Vortheil irgend eine Beschränkung der Anzahl derFriedensrichter zu bestimmen, so wünschenswerth es immerhin sein.-mag,..daß eine Abänderung zn jenem £n&e in tie Evnstitntion aufgenommenwerden sollte. Und ich wiederhole, das) wir bei jedem Vorschlage, der ir.jeiier Absicht vorgelegt wurde, so zahlreiche. Einwürfe gesunden haben,daß derselbe endlich überstinimt wurde.. Wenn ich mich nicht irre, sohaben wir gegenwärtig olmgefabr drei tausend sechs hundert FriedenS-nchteichm Staate Pennsylvanien, und es giebt obngefähr ein tausend und»enn Stadtviertel, Flecken und Tannschips. Diese Angabe liefert, wieustr scheint, an und für sich genügenden B'eweis, daß das System, wie.esUjiter der Eonstitntwn von 1TM bestanden hat, unrichtig gewesen ist, daßdre Anz^sg über hch Bedürfnisse des Volkes hinaus vermehrt wurde, unddaß die Anzahl eingeschränkt werden sollte. Allein sobald wir eine eo»-sttttzt-lvnelle Bestimmung zur Einschränkung der Zahl treffen, wollen—und'lobaf.ö wir bet diesem Beginnen gezwungen werden, jene Bestimmn»»sogehr inö^Einzelne auszudehnen, daß wir unvermeidlich in Irrthum ver--tällen müssen — so halte ich.es für zeitgemäß zn.bedenken,, was mix zr?x.Vßh, xi_2.