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Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

thun im Begriff-.- stehe,,. §s ist nicht schicklich, solche Kleiniakeice» int>aä Grundgesetz des Landes aufzunehmen. Dieses ist „ich^der ?ürtdafür. 1

Als ich nach einer Prüfung fand, daß gegenwärtig so viele Friedens-richter angestellt sind, wie ich angegeben habe, so kam ich auf den Gedan-ken, datz einige Gefahr von der Gegcnwirknng des Volkes in dieser ftn,-s'cht zu befürchten steht. Wenn wir so fortfahren, und eine ronstitutw-nelle Bestimmung ansnehme», welche die Anzahl beschränkt, und ie„eGewalt von der Gesetzgebung nimmt; so können wir, während wir ver-suchen, ein Uebel zu heilen, einen Irrthum begehen, welcher ->i viel erntze-ren liebeln fuhren wird. Wir müssen deshalb mit Vorsicht verfahren'Und wann die Herren hier davon sprechen, der Gesetzgebung nickt woGewalt zur Ausführung der nöthigen Elnzeluheiten dieses Abschnittsulizllvertraueii, so will ich mir erlauben, ihre Aufmerksamkeit auf dennächsten Ab,chiiitt desselben Artikels, wie derselbe von der Eommittee desGanzen emberichret wurde, zu lenken, und ich frage sie, wie es kommtdaß wir bereit sind, der Gesetzgebung alle Gewalt zu verleihen, welche je-ner Abschnitt enthält, und dennoch uns fürchten, ihr die Macht anzuver-trauen, welche in dem uns vorliegenden Abschnitte vorkommt.

Der folgende Abschnitt lautet:

"Alle Beamten, deren Wahl oder Anstellung nicht in dieser Constitu-itiou bestimmt wird, sollen erwählt oder angestellt werden, wie das Ge-setz verfügen wird."

Hier wird durch diesen Abschnitt der Gesetzgebung eine weit größereGewalt gegeben, als derselben durch den in Erörterung stehenden Ab-schnitt gegeben werden soll, wie man sich leicht vorstellen kann Es^ istgar keine Berglcickung zwischen beiden Abschnitten, so groß ist der Unter-lchied. Werden die Herren, da ihnen solche Thatsachen in die Augenstarren—da in dem unmittelbar nächste» Abschnitte der Gesetzgebung un-umschränkte Gcivalt und Vollmacht gegeben wird—werden sie frage ichbebaupten, daß jene Versammlung hinsichtlich der Friedensrichter nickt«des Vertrauens werth ist ? Wie ist dieser sonderbare Widerspruch zu ver-einbaren ? Wie mein Freund von Nortbampton <Hr. Porterl ru saaenpflegt, dieses heißt m der That das Maul nach einer Mücke aufsperrenund ein Kamen hinunterschlucken. Und dennoch wurde diese ungeheureGewalt in dem nächsten Abschnitt der Gesetzgebung durch die fast einmn-.thige Stimme dieser Eonvention verliehen. Ich bekenne selbst meine Un-fahigkeit, die Weisheit dieser Unterscheidung zu ergründen.

Wenn es indessen möglich wäre, so würde ich die Worte des Abschnitts.in seiner gegenwärtige» Gestalt Verändern, und anstatt daß derselbe lau-aet: "Friedensrichter und Aldcrmamwr sollen in den verschiedenen.Stadtvierteln, Flecken und Taunschips, «. s. w., erwählt werden " sowürde ich denselben lauten lassen: "in solchen passenden Distrikten als.durch ein Gesetz bestimmt sind oder bestimmt werden mögen," das beißt-ich wurde die Ansicht der Abänderung des Herrn von Frankst» (HrnEhambors), welche er vorlegte, ehe die Abstimmung über die Abände->rung wieder betrachtet.wurde,, ausführn,. Dieser, wie alle Audern ix«