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Band XI.
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Permsylvamsche Cottventton, 1838.

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Ich habe noch zu lernen, daß die Repräsentanten des Volkes mehr wis-sen als das Volk selbst. Ich behaupte, wenn wir die Bestimmung derZahl der Gesetzgebung überlassen, so gestehen wir damit ein, daß das Volknicht fähig ist, scher die Bedürfnisse seiner CaM'ty zu urtheilen. Der Herrvon Allegheny (Dr. Forward) fragte, wie die Gesetzgebung dabei verfah-ren würde—ob die Mitglieder nicht in bedeutendem Maße von ihren po-litischen Gefühlen angetrieben, und solchergestalt zur Befriedigung polttt-scher Emporkömmlinge verfügen würden ?

Ich, sagte Hr. B>, weiß nicht genau, wie dieses sich verhalten wird;allein jedenfalls würde die Wirkung der Abänderung darin bestehen, daßden Repräsentanten des Volkes eine Gewalt übertragen würde, welchedas Volk selbst ausüben könnte und sollte. Darüber kann keineFrage herrschen. Und diese Art des Ansschrciens, was viele Herrenhierselbst verfuhren, thut dem Herzen weh—warum könnt ihr der Ge-setzgebung nicht trauen?

Und warum konnt ihr dem Gouvernör nicht trauen ? Warum trautihr nicht der vollziehenden Bcbörde, warum nicht der folgenden Gesetzge-bung ? Ich aber, sagte Hr. Brown, will keiner Versammlung und kei-nem Manne Verantwortlichkeit anvertrauen; ich wünsche nur daß dasVolk selbst—die Quelle aller Gewalt—diese Gewalt ausüben sollte, wel-che man vorgeschlagen hat der Gesetzgebung zu übertragen. Ich sage,lasset diese Gewalt tut Volke ruhen. Ich frage, warum wollt ihr demVolke nicht trauen ? Warum sind die Herren 'so bereitwillig, der Gesetz-gebung und dem Gouvernör zu trauen, und zeigen doch keine Neigung,dem Volke zu trauen ? Ich möchte den Herrn von Allegheny fragen—warum überlaßt ihr es nicht dem Volke zu sagen, welche Anzahl von Be-antten es braucht? Jenes Regicrnngssystcm würde das beste sein, wenndie Cauntics in Kreise oder Distrikte ü. s. w. getheilt würden, so daß dieEaunties ihre Eaunty-Veamten wählten, die Tannschipö alle ihre Taun-schips-Beamten tt. s. w. Die Gesetzgebung wurde nicht geschaffen, umEauuty-Augelegetthcitett oder Geschäfte zu regnliren. Es wurde nicht be-absichtigt, daß die Gesetzgebung eine so engherzige und genaue Ansicht vonörtlichen Regulationen nehmen sollte: sondern sie sollte ünGegentheil eineweite und ausgedehnte Ansicht von Allem, was sich auf das allgemeineWohl des Staates bezieht, fassen. DieGesetzgebung, als eine Gcsammt-hett, kann kein gemeinsames Interesse mit Taunschip- oder Eaunty-Be-killten Reiben.

Ich wünsche dem Volke die Bestimmung zu überlassen, welche Zahl vonBeamten es für nöthig bält, und nickt die Entscheidung der Frage einerEcntral-Gewalt zu überlassen. Ick hoffe, die Abänderung wird angenom-men werden, und diese Convention wird durch ihr Verfahren und ihreEntscheidung beweist», daß sie einiges Vcrtranen in den Verstand und dieRechtschaffenhcit des Volkes setzt'. Ich erwarte, die Delcgaten dieserConvention werden durch ihr Verfahren darthnm, daß sie keine solche Be-sorgnis oder Ueberzeugung hegen, wie daß das Volk eines einzelnen Tauii-schips eine größere Anzahl Beamten erwählen wird, als es wirklich bedarf,oder als ihm dienlich sein würde. Ferner ist es klar—daß ein gesetzgeben-der Körper kein gemeinsames Gefühl mit den Bewohnern eines besondern