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Verhandlungen und Debatten.
Distriktes hat, und nichts von ihren Wünschen weiß. Ich will meine Be-merkungen schließen, indem ich nochmals meine Ueberzeugung aussprechc^daß das Volk selbst viel besser bestimmen kann, welche Anzahl von Beam-ten es bedarf, als die Gesetzgebung für es zu thun vermag. Ich hoffedeshalb, daß die von mir vorgelegte Abänderung die Genehmigung die-ser Versammlung erhalten wird.
Hr. R e ad, von Snsquehanna, bemerkte: wenn der Herr von Phi-ladelphia Caunty auf mich hingedeutet hat, als sei ich dem Grundsatz derAbänderung entgegen, so irrt er sich. Ich bin mir nicht bewußt, daß ichetwas gesagt hätte, was als ungünstig für die Abänderung ausgelegt wer-den könnte. Ich bin zu Gunsten derselben.
Hr. Füller, von Fayctte, sagte: ich betrachte dieses als eine sehrwichtige Frage. Man wird sich erinnern, daß, als der Gegenstand frü-her in der Committee des Ganzen vorkam, man dahin übereinkam, daßdie stimmfähigen Bürger Friedensrichter und Aldermänncr wählen soll-ten. Später fand eine abermalige Berathung Statt, nicht um der von. den Herren angeführten Gründe willen, sondern in Folge von Mängclirin dem Abschnitt. Die Abänderung enthielt denselben Grundsatz. DieConvention sollte sich bei der zweiten Verlesung über die Zahl verständi-gen. Der Abschnitt gicng in der Committee des Ganzen durch, wonachjene Beamten erwählt und nicht ernannt werden, indem man, wie ich so-eben bemerkte, die Festsetzung der Zahl bis auf die zweite Verlesung auf-sparte.
Es wird zugegeben, daß man irgend eine Einschränkung hinsichtlich derBestimmung der Zahl der Aldermänncr und Friedensrichter aufstellensollte. Es herrscht kein Widerstand dagegen. Nun scheint es, daß dertzerr von Lycoming (Hr. Fleming) und der Herr von Allegheny (Hr.Forward) behaupten, man solle die Sache lieber der Gcfttzcgbnng über-lassen. Da die Convention gegenwärtig den Grundsatz der Erwäblunganstatt der Ernennung aufgestellt hat, so ist es nothwendig, bei der Aus-führung jenes Grundsatzes das geklagte Uebel zu beseitigen, nämlich daßzu viele Friedensrichter angestellt worden seien. Aber warum will mandie Bestimmung der Anzahl jener Beamten der Gesetzgebung überlassen?Warum soll nicht die Convention die Zahl festsetzen, welche in jedemTaunschip, Stadtviertel und Flecken erwählt werden soll? Es ist keinguter Gründ dagegen angeführt worden. Ich wünsche und verlange,daß das Volk des Distriktes, worin der Beamte wohnen und sein Amcführen soll, zu bestimmen habe, wie viele Beamten es braucht. Ich willjetzt die Frage der Entscheidung der Convention überlassen, in der Hoff-nung, daß sie dafür ist, dem Volke selbst die Bestimmung der Anzahl derFriedensrichter zu überlassen. Ich verlange die Jas und Neins.
Hr. S i l l, von Eric, sagte: meiner Meinung nach, ist der Abschnitt,wie derselbe gegenwärtig besteht, unvollkommen, und die Stimme, welcheich über die vorgeschlagene Abänderung der Abänderung abgeben werde,wird viel davon abhängen, was ich als die Gerichtsbarkeit der also zu er-wählenden Obrigkeiten ausmitteln werde. Ich vermuthete, daß die na-türliche Folge einer Wahl wenigstens in der Abänderung angegeben sei.