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Pennsylvamsche Convention, 1838.
, Ich denke, daß dies den ganzen Gegenstand> £ ;g: ft f^ r SVorkehrung für die Erwählung, statt der U ' . g '
Personen, und überläßt der Gesetzgebung die Lwsclnyetten.
beruhn!,? von Northampton, sagte, in der Absicht, seine Derbes-
er ,»* m immtfr machen, wolle er seinenVorschlag modifiziren, indem;»r Verbesserung des Abschnittes Folgendes vorschlage, nämlich :
In Zeile eins, das Wort "und" aus;,^streichen,rücken; ferner, das Wort "sollen" auszustrcichen, nn üeinzurücken.
In Zeile zwei, nach Ward s "der Hauptstadt und der incorpvnrtrnDistrikte in dem Caunty Philadelphia und in den" emzuruckcn.
In Zeile drei, die Worte "zur Zeit der Wahl für Eonstabels" auszu-stretchen, und "zu solcher Zeit, als das Gesetz vorschreiben mag" einzu-rücken.
Und endlich, zu dem Schlüsse des Abschnittes, wie verbessert, "und inkeinem Falle soll die Anzahl für irgend ein Ward, Borongh oder Taun-schip. Fünf übersteigen" hiiizuzufügen.
Ick habe, fuhr Hr. P. fort, nur eine ganz kurze Bemerkung zu machen,zur Erklärung des Grundes, warum ich darauf antrage, daß die Worte"zur Zeit der Wahl für Eonstabels" ausgestricheu werden sollten.
, Es besteht keine constitutionclle Vorkehrung hinsichtlich der r>eit, wannckie Eonstabels erwählt werden sollen. Ick würde Willens jem, wannarr die Zusatz-Urkunde komme», zu sagen, daß, bis auf anderweitigeGesetzverordnung, die Friedensrichter zu der Zeit erwählt werden sollen,wann die Constabels erwählt werden ; allein es bietet jetzt eine auffal-lende Regelwidrigkeit dar, daß Sie die Zeit der Friedensrichterwahl fest-setzen und dieselbe von einem Ereignisse abhängig machen, welches durchgewöhnliches Gesetzgeben abgeändert werden kann ;—indem Sie in derZusatz-Urkunde eine Vorkehrung anzuhängen beabsichtigen, welche so lan-ge in Wirksamkeit bleiben soll, bis die Gesetzgebung über den Gegenstandentscheiden wird.
5>r. Dicke y, von Beaver, ,< xrwäblt würdnt oder mäst.
Friedensrichter zur Zeit der Eonstabelswalst e ' ^in scheinen.
Dies wurde jedoch (sagte Hr. D.)die anacmej e v ~> efsc » des HerrnAllein ich mißbillige den Tbcil der modchztrttn ^ // m &cteu” statt desvon Northampton (Hrn. Porter), welcher ^lckcraestait der Will-Wortes "sollen" einzurücken beabsichtigt—uhb > . unsere Friedens«kühr der Gesetzgebung anheimstellt, zu bestimm , daß die Aus-richter erwählt werden sollen, oder nickt. G" ' durch die Er-drücke des Abschnittes durchaus gebietend gemach , ' „ickt daß es
klärung, daß diese Beamten erwählt werden l o t i r ö Ausdruckesnachdem Sinne deö Abschnittes, durch d-n Grbr°«ck ^ sie
"mögen," der Willknhr der Gesetzgebung anheim> ß > verlangt, Latz-sollen oder nicht sollen, weck wir wissen, daß das