Band 
Band XI.
Seite
71
JPEG-Download
 

71

Pennsylvanische Convention, 1838.

^enng und -um Ueberflnß. Dies ist schimpflich—ich meine nicht denor,ch>ag selbst, sondern das Haschen nach den Broden und Fischen,^ch werde dagegen stimmen.

Hr. M' C a hen, von Philadelphia Eaunty, sagte : ich glaube nicht,daß die Abänderung, wenn sie angenommen werden sollte, die Beamtenüber chre gegenwärtige Zahl hinaus vermehren wurde; denn obwohl esgegenwärtig keine zwei Scheriffs giebt, so giebt es doch viele Deputy-Scheriffs, und indem ihr die Anzahl der ersteren nur um v. i n e n ver-wehrt, so ist es wahrscheinlich, daß die Anzahl der Letzteren bedeutendvermindert werden kann.

Allein, sagte Hr. M'E-, es giebt, meiner Ansicht nach, einen sehrstarken Grund, warum die Stadt und Eaunty in dieser Hinsicht getrenntwerden sollten. Die Pflichten des Scheriffs sind zu viele, um von einemManne vollzogen zu werden, und die verlangten Sicherheiten sind so be-deutend, daß es dem erwählten Manne schwer wird, dieselben ohne Ge-fahr zu erhalten, und ohne-seine Unabbängigkeit zu verlieren. Es ist ei-ne Thatsache, welche unmöglich den Mitgliedern dieser Versammlung un-bekannt sein kann, ebensowenig wie dem Volk im Allgemeine», daß vieleder erwählten Scheriffs gezwungen waren, ihre Aemter zu verpachten—-das heißt die Bürger traten mit dem Scheriff in Geschäftsverbindung,und theilten den Gewinn, so daß anstatt Eines wirklichen Scheriffszwanzig oder dreißig an dem Amte Antheil haben. Solchergestalt kannes vorkonimen, daß ihr das Scheriffs-Amt ohne ein verantwortlichesHaupt lasset, indem acht oder zehn, oder selbst eine größere Anzahl vonPersonen darin betheiligt 'sind. Ich kann deshalb keine Stärke in demGrunde hinsichtlich der Vermehrung der Anzahl der Beamten sehen.

b ' e Stärke des Grundes zu entdecken, welchenn* \1 ''in sich il ich der Anslesnng der Geschwornen und der Urthcilsvoll«'//ccklttig vorgebracht bat. Dieselbe Schwierigkeit wird hinsichtlich derErlaffung eines Gerichts-Bcfehls bestellen, wie'gegenwärtig zwischen ei-ner Eaunty und einer andern— keine weitere. 'Wenn eine Schwierig-keit vorbanden ist, einen Gerichtsbcfehl von hieraus gegen Eigenthum inLancaster Caiinty zu erlassen, so wird die nämliche Schwierigkeit, undmc J' r ' ,n dnstm Falle bestehen, wenn es zwei Scheriffs, statt des^inen der gegenwärtig vorhanden ist, giebt. Es wurde indessen nichtganz so viel Meilengeld erfordern.

ich"sek^ed-^b^^'"'g^u wünsche ich nicht so verstanden z» haben, als obdock bin .’rfWr"® ^ renn “ ,! 3 zwischen der City und Eaunty wünschte;

?P^Pafriedcn, wenn die Freunde der Cily es wünschen,kommen ^"Ite in der Eaunty auch ohne das Stadtvolk fort-

ßcn Jfs'rt-m, b s Wobl man 10 scbr prahlt, daß die City einen so gro-a ‘ , r 1 ”’ Taren bezahlt. Was indessen das Schcriffö-stibcn ul l aufrichtig der Meinung, daß die Pflichten dcs-

wcrdenzur größeren Zufriedenheit des Volkes erfülltden ^"Scheriff der City und Einer der Eaunty gege-

ber in den ^"bcitcn und Einkünfte des Aintes, wie bis-

riakeit welch^^" lLlnes Mannes zu vereinigen. Die einzige Scbwie-rigten, welche «uS einer solchen Veränderung entspringen kann, würde