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Band XI.
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Pennsylvünische Convention, 183Ö,

Kstladclphia Zaunty (Hm. Martin) a??demDn!e^ tritt,

Inhaber wirken kann, well derselbe nächster, «er^ dichtatro vor dem Anfang der W'rksam cit d^ ^ werden.

Constitutisn, wenn dieselben überhaupt vom » i o

■«. die ^eit der Convention

«r. B id v l e sagte : Ich b,n nicht ©1« nö .' a f j, a derselben beveu-

übet diese Frage lange in Anspruch zu nehmen, wurde. Der

rendc Prüfung und Erörterung vor einigen «»cckrnLßiq gehalten-,

Herr von Berks indessen, sagte Hr. B., hat eS su z einige sehr

dieselbe wieder in Anregung zu bringen, und ich wiuwenige Worte über dieselbe bemerken.

Ich habe aufmerksam, aber vergeblich, auf einen überzeugenden Grundgewartet, warum die durch die Abänderung deS Herr» vonCauuty (Hrn. Martin) beabsichtigteeLerändcrnng, von dieser Bersainttinggenehmigt werden sollte. ES ist von einigen -Herren die Annciit ausgestelltworden, daß ungeachtet der ungeheuern Derantwortllchkcit, du aus demScheriffs-Ämtc lastet, derselbe immer noch zu gut bezahlt ist daß derBetrag seines Einkommens ungebührlich groß ist, großer als irgend einAmt in einer republikanischen Regicrungssorm begleiten sollte. Wen»Dieses nun-ein gerechter Grund zur Beschwerde ist, würde nicht das bes-sere Heilmittel sein, die Amtsgebnyren zu schmälern, und auf solche Wei-irtne Rechtspflege wohlfeiler zu machen. Dieses wurde gewißlich bepser sein, als wenn man die Beamten vervielfältigt, und solchergestalt einegroße Unbequemlichkeit in der Verrichtung der Geschäfte hervorbringt,und die damit verknüpften Kosten verwehrt.

Hinsichtlich der venires bemerkt der Herr von Lancaster (Hr. Hiester?es sollten zwei erlassen werden—das Eine an den Scheriff der City unddas Andere an den Scheriff der Cannty. Gesetzt es liegt Grnndeigenthum eines Beklagten zum Theil in der City, zum Theil in der Cauntp.so würden zwei sieri iucias gegen denselben erlassen werden.

< >^.4,„,d des Beklagten belauft sich auf tausend

Ich will annehmen, die schuld des Ben g Eciaer Verbindung nur

Thaler, und ein Scheriff m der Eity, ^ ^ Belaufe von ein

dem Scheriff der Caunty steht, crgrcstt Erg 11.gteicntbui»raufend Thalern—der Schevisf m der * @ r «fändet dasselbe,

zum Belaufe von ein tausend Thalern m bcftc haben an die

Beide Scheriffs schreiten in ihrem Verfahren » Ä er 6en Pe

Coürt zu derichten-und jeder wird ernen Bericht mach , da^ {bml ttrag der Schuld verkauft hat. Und wav lst n, !- J

Ei, ihr mnpt dw Entscheidung aufschieben, um ai z @chf ,

Scheriff dcn Vorzug haben soll, der Sch-nff der Ea,_ , 0 t heriff vcr-

riff der City. -Ich will einen andern Fall aanchmen ßUt <,a rcc t: hierfolgt mir einem üer> einen Menschen dts wCv« ' { < t

stellt sich der Verfolgte auf die andere Seite der Straü , - Phila-titsch seinen Verfolger aus. Er sagt: ich bin iNder E y nur Sche-delphia; du hast kein Recht, mich weiter zu verfolgen. M vi,c nur ^riff für die Eich, und kannst hier deine Hand Nicht wer-

mußt zurückgehen, und dir einen neuen Befehl hole«. Dochrot, 6.