Pennsylvamsche Convention, 1838.
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«. s. w.—Gegenstände, welche ungefähr von ^^ch^GeEäste. Es ist
wie die vor die Court der Quarter-Tesnonsge vrau,^ "^'j,^^Cour.
deshalb bisweilen nothwendig, daß dre beVeord^r ihnen
tett von Common Pleas anwesend sem sollen. ^ Gelegenheit ihre Anwe-ru verstatten, so oft zu Gericht zu sitzen, K d,e ^ ^heischen.
Allein was das Verhör von Rechtsfallen und ^thwen«
schäfte der Eourten von Common Pleas anbelangt, i beigeordnete«digkeit vorhanden, wie ich bereits bemerkt habe, »f ««igens, irgendRichter zugegen sein sollten; und ich bm mcht " ^ welche
Worte in die von mir vorgelegte Abänderung at fj ' ^ muß we-eine solche Nothwendigkeit herbeiführen wurden, -owier ^ wen«
nigstens jedem Rechtsgelehrten in dieser^rsammlung Rechtsge-
er nicht icdem andern Delegaten eben so Aar ist , kiklichc Frage«lehrte weiß, daß bei einer Aufregung, ein„lnen Richter gerichtetdes Beweises einschließt, bestes^ von ZchtSg-l-hr»-r
wird, wofern dieser ein einsichtsvoller ^ recbtsbewandert sie sei«ist, als vor mebreren Richtern mtt emer Jury,so " n von B a»er(Hrn.mögen. Und ich muß sagen, daß der v°« dem Hcrrnvou^av , -Dickey) ausgesprochene Gedanke, eme Sache von dre Rimrer z^ e. ^scheidung zu bringen — das heißt vor einen rechtsgeleh ^urdp
zwei nicht im Rechte bewanderte Richter — ""^„nsere^Rechtsfälle von
aus lächerlich ist. Nein, tzerr Prasidcnb:-lasset unsere Rechtösan^ ,
Einem Richter richten. Werft sein Urtheil um, we^ ein 'beste-
bestätigt dasselbe, wenn es recht ist. Und ihr ,.tz. andern Ge-
reS Verhör haben, als ibr möglicher Weise von «rgrichte, das auf andere Weise, eingerichtet ist, haben ronnr.
Da dieses die gegenwärtige Organisation-der Gerichtshöfe ü" Staat«
Mich, mit den beigeordneten Richter ? Ich antworte,gew« - wennsie kommen, und im Gerichte von Commen Pieas sitzen. S ) , .
streitig ein Recht, daselbst zu sitzen. .2» einigen Fallen thun sie Jg^euttgen Fällen tbun.fte es nicht. Dre Abänderung laßt d Axbait
s-n genau so, wie es gegenwärtig besteht-ohne die 3 »hl »der den G-Ya»r
der Richter zu erhöhen oder zu schmälern, ohne irgend eu e Der« derungzu machen, als lediglich die Einführung dieses Abwcchstlwigs Gsatzes zu bestimmen. Die beigeordneten Richter in ^msiylvanm a sa, tfen'. Ich werde niemals zu einem solchen Vorschlage n'^U'g-n,^olange es so viele örtliche Gegenstände giebt, die von der «n«r oder oerandern Court abgefertigt werden müssen, und die keine Court z e tmigen vermag- in Ermangelung einer vollständigen und hnirciü,Kenntniß der örtlichen Interessen, die dabei in's SMl Ammen.
Nichts meiner Absicht ferner liegen, nichts meinem Wunsche ferner liegn,als irgend eine Bestimmung einzuführen, welche einen stlawn sw ^absichtigt, oder welche unmittelbar oder mittelbar dessen Erreich 3günstigt. Dagegen lastet uns auch nicht in den entgegengesctz. -i