118 Verhandlungen und Debatten.
Hr. W- rügte und beantwortete alsdann die von dem Abgeordnete«von Ehester (Hrn. Bell) gegen seine Abänderung vorgebrachten Einwür-fc. Erst vor wenigen Jahren wurde in der Gesetzgebung ein Vorschlaggemacht, die Gerichtsdistrikte zu verändern, und die Gesetzgebung entschied,daß sie nicht die Gewalt dazu habe, und daß die Richter ihre Stelle indem Distrikte behaupten könnten, und man könne keinen Richter zwingen,in einen benachbarten Distrikt zu gehen—in einen gänzlich abgesondertenund getrennten Theil des Staates. Ob die Gesetzgebung in ihrer Ent-scheidung Recht oder Unrecht hatte, will ich nicht zu behaupten wagen.Ich sage nnr, daß dieses ihre wohl überlegte Meinung war, nach einervollständigen Prüfung der Umstände. Hr. W. erläuterte die Wirkungund Folge seine Abänderung. Es lst bereits ^sagte Hr. W.) durch dieGesetzgebung von Pennsplvaiuen entschieden worden, daß sie die Richternicht umlaufen lassen, noch diese Abänderung annehmen kann; und eswürde als neuer Grund gebraucht werden, daß diese Convention entsckne,den habe, ihr die Gewalt zum Wechsel der Richter zu verweigern. Dieswürde von der Abänderung verhütet werden. Ich behaupte, der Grunddes Herrn von Ehester hat keine Stärke. Die Gesetzgebung kann dieGewalt nicht ausüben, und das werden die Herren finden. Wenn derGegenstand sehr wichtig wäre, welchen Einwand könnte man dagegen er-heben, daß diese Convention der Gesetzgebung sagte, ihr könnt die Gewalthaben, diese Gerichtspräsidenten abwechseln zu lassen—ihr werdet nichtdazu gezwungen, allein wenn es das Volk verlangt, so sollt ihr es thun.Ich möchte nicht, daß die Gesetzgebung sagte, "wir können es nicht thunaus Mangel an Eoustikutioneller Gewalt." Welchen Einwand, frage ich,kann man dagegen haben, der Gesetzgebung diese Gewalt zu verleihen VIch habe nur zwei Einwürfe gehört. Der Herr von Beaver (Hr. Dicket»sagte, ihm gefalle die Abänderung nicht, allein er führte keinen Grundseines Mißfallens an. Ich streite dem Herrn nicht das Recht ab, sichderselben zu widersetzen. Die Herren haben ein Recht, mit oder ohneGrund dagegen zu stimmen. Derselbe führte hinsichtlich des Grundsatzesder Abändeniug Nichts an, was bewiesen hätte, daß dieselbe nicht hätteangenommen werden sollen.
Der einzige Einwand des Herrn von Ehester (Hrn. Bell) bestand dar-in, daß die Gesetzgebung «»bereits die Gewalt besitze, und er sagte es seideshalb nicht nöthig, daß diese Convention derselbrn jetzt eine solche Ge-walt gewähre. Wenn die Abänderung verworfen werden sollte, so würdealsdann die Meinung begünstigt werden, daß die Gesetzgebung nicht dieGewalt besitze; hingegen diese Abänderung würde dem Volke eine Gele-genheit liefern, seine Gerichtspräsidenten zu wechseln. Ich hege die Zu-versicht, daß die Repräsentanten jener Theile des Staates, welche keinInteresse in dieser Sache haben, für die Abänderung stimme» werden.Die Städte Philadelphia, Lancaster und Pittsburg sind bereits mit derAiiswahl ihrer Gerichtshöfe begabt. Das Volk von Pennsylvanien imAllgemeinen hingegen hat keine solche Wahl. Seine Rechtssachen müssenvor bestimmte Rüttler und Courten gebracht werden, oder sie werden garnicht angehört. Was ist die Folge davon ? Man muß zu Schiedsgcnä^.reu seine Zuflucht nehmen. Ich bitte die Abgeordneten, welche die Stadt