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Verhandlungen und Debatten.
zwei Rechtsgelehrte in jeder Court haben, wo fünf Thaler und vier unddreißig Cents auf dem Spiele stehen. Ich frage, ob die Herren bereitsind, ein System umzustoßen, welches nach dem deutlichen Beweis derErfahrung übereinstimmend gewirkt bat, und gegen welches nicht ein Lautder Klage an diese Convention eingelaufen ist.
Der Abgeordnete von Beaver hat bei dem Vorschlag seiner Abänderungnicht einen einzigen Grund für dieselbe angeführt. Es ist nicht erwiesen,daß die beigeordneten Richter immer im Stande sind, die Geschäfte derverschiedenen Courten, in denen sie sitzen, zu versehen. Die Erfahrungvon Pennsylvanien ist die des gemeinen Menschenverstandes gewesen;und es hat sich erwiesen, daß die beigeordneten Richter nicht genug davonbesassen, und nicht im Stande waren, über die unbedeutende» Sachen zuentscheiden, welche vor die Waisen-Court kamen. Ich hasse die Abände-rung—diese Abänderung, die das Volk nicht verlangt hat. Wer hat je-mals diese Veränderung verlangt? Und wer hat eine Einwendung da-gegen erhoben, da die rechtsgelehrten Richter allein entscheiven? Wennmau glaubt, daß dieselben sich geirrt haben, so können ihre Erkenntnissevon der Supreme Court verändert werden, und wenn sie unrecht thun,so wird der Fehler berichtigt. Es hat sich niemals eine Schwierigkeit er-hoben, und diejenigen, welche diese Veränderung in dem System machenwollen, wissen sehr wenig, wenn überhaupt etwas, von der Praris der'Gerichtshöfe.
Hr. Dicket) sagte: die von mir vorgeschlagene Abänderung enthält'keinen neuen Grundsatz—dieselbe ist fast nur eine getreue Abschrift desvierten Abschnitts, welcher auf eine oder die andere Weise in der Com-mittee des Ganzen, auf Anempfehlung der Committee über das Gerichts-' wesen, verworfen wurde. Ich bin geneigt, jenen Abschnitt wieder herzu-stellen. Ich weist nicht warum es nöthig ist, daß die beigeordneten Rich-ter in dem Distrikt leben sollen. Ich wiederhole, ich verlange -nur eineWiederherstellung des im vierten Abschnitt enthaltenen Grundsatzes.Gemeines Recht ist nur gemeiner Menschenverstand. Die von dem Herrnvon Northamptou aufgestellte Behauptung, daß es nicht nöthig sei, beige-ordnete Richter neben den rechtsgelehrten Richtern sitzen zu lassen, erin-nert mich an eine Allegorie aus dem Morgenlande, die ich einmal gelesenhabe. Es reiseten vier Leute in Indien, von denen drei Gelehrte waren,der Andere aber ein Mann von gemeinem Menschenverstände. Sie tra-fen einen scheinbar todten Löwen, welchen die drei gelehrten Reisendenwieder ins Leben zu rufen beschlossen; der andere machte Einwendungen :allein als er fand, daß seine gelehrten Gefährten entschlossen waren, aufihrem Vorhaben zu beharren, so bat er sie einen Augenblick zu warten.Diese benutzte er, um auf einen nahestehenden Baum zu klettern ; daraufbrachten seine gelehrten Freunde den Löwen wieder ins Leben, welcher sichalsbald gegen sie wandte und ste verschlang, darauf sich von bannen troll-te, und den Mann mit dem gemeinen Menschenverstände sicher auf seinemBaume liest. Dieses ist bloße Gelehrsamkeit im Gegensatz mit bloßemgemeinem Verstand.
Hr. A g n e w, von Beaver, sagte: manche Leute scheinen zu glaubendaß die Rechtsgelehrten aus schwarz weiß machen können ; und mein