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Verhandlungen und Debatten.
Derfahrungsweise für das Wohl des Volkes wohlthätig ist—für die Ge-sellschaft im Allgemeinen; und dafür zu sorgen, ist meines BcdünkensAlles, was man entweder von der Convention von Pennsylvanien, odervon irgend einer andern Versammlung, wo immer sie Statt finden mag,verlangen kann. Ich hoffe, die Mitglieder dieser Convention werden sichnicht durch den Angriff, welchen mein College (Hr. Dickey) auf ihre Vor-urtdile gerichtet dar, irre führen lassen. Ich hoffe, sie werden nicht vondiesen Angriffen ihren eigenen gesunden Verstand bestechen, noch sich ab-Kalten lassen, zu entscheiden, wie ihr eigener gesunder Verstand ihnen vor-schreibt.
Hr. H i c st e r sagte: während ich dem Herrn, der so eben seinen Sitzeinnahm (Hrn. Agnew) hinsichtlich der Ausstrcichnng des angedeutetenTheiles der Abänderung beistiminc, so weiche ich gänzlich von allen Aeuße-rungen jenes Herrn über einen andern Theil der Abänderung des Herrnvon Beaver ab. Was, sagte Hr. H., ist die Abänderung? Der'ersteTheil enthält drei Sätze. Er bestimmt erstlich, daß die beigeordnetenRichter in jeder Caunty angestellt werden solle»; zweitens, daß sie in denCaunties wohnen sollen, für welche sie angestellt wurden ; und drittens,daß ein Gerichtspräsident für jeden Gcrichtsdistrikt sein soll, welcher i«dem Distrikt, für den er angestellt wurde, wohnen muß.
Nun hat uns der Herr von Northampton (Hr. Porter) gesagt, diesesAlles sei schon anderswo verordnet. Ich würde ihm sehr verbunden sein,wenn er angeben wollte, wo oder in welchem Theil der Con stittttcon ver-ordnet wird, daß die beigeordneten Richter in den Caunties wohnen sollen,für welche sie angestellt wurden; oder die Gerichtspräsidenten in den,Gerichtsdistrikt, sür welchen sie angestellt wurden. Der .Herr soll unsdas zeigen, wenn er es vermag. Er hat uns auf einen Theil der Abän-derung verwiesen, welche auf Antrag des Herrn von Luzerne (Hrn.Woed-ward) angenommen wurde, und welche also lautet:—
."Bis eine anderweitige gesetzliche Verfügung getroffen wird, sollen dieConrten von Common Pleas bleiben, wie sie gegenwärtig eingerichtetsind."
Das ist alles gut genug; allein steht es der Gesetzgebung, nach demunmittelbar folgenden Abschnitt nicht frei, ein Gesetz zu erlassen, welchesbestimmt, es solle irgend eine unbestimmte Anzahl von Richtern angestelltwerden ? Ich bitte den Herrn von Northampton, seinen Finger auf ir-gend eine einschränkende Bestimmung, in der gegenwärtigen Fassung der'Constitution, zu legen. Ich bin überzeugt, er kann es nicht thun. Hieraber findet sich ein sehr wichtiger Grundsatz, welcher beibehalten werdensollte, der jedoch mit dem vierten Abschnitt der alten Constitution ansge-strichen wurde.
Allein ferner, Herr Präsident, steht etwa eine Destimmurig in dem Ge-setze selbst, daß die beigeordneten Richter aufgefordert werden sollen, inden Caunties zu wohnen, wofür sie angestellt wurden? Ich antworte,nein, weil dieses bisher eine constitntionelle Bcsiimmung war, und nichtsitz.einer Asscmbly-Aktc erwähnt zu werden brauchte.