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Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

Hr. P-, mag Paragraphen auf Paragraphen Käufen, und Abschnitt aufAbschnitt, wenn es ihm beliebt, allein so lange als diese Worte "bis eineanderweitige gesetzliche Verfügung getroffen wird" stehen bleiben, so wirdall seine Mühe vergebens sein, wenn es der Gesetzgebung gefällt, irgendeine Veränderung vorzunehmen.

. Hr. Fülle r, von Fayette, sagte; der Borschlag des Herrrr von Bea«ver (Hrn. Dickey) ist von hoher Wichtigkeit, und verdient von dieser Ver-sammlung wohl erwogen zu werden.

Welche Antwort hat der Herr von Northampton (Hr. Porter) auf dieFrage des Herrn von Lancaster (Hrn. Hiester) gegeben ? Ei, er hat unsgesagt, was uns die Abänderung des Herrn von Luzerne (Hrn. Wood-ward) sagt, und nichts weiter:—das heißt, "bis eine anderweitige ge-setzliche Verfügung getroffen wird, sollen die Courten von Common Pleasfortbestehen, wie dieselben gegenwärtig eingerichtet sind." Wir verste-hen, das. Aber was daran fehlt, ist dieses, es sollte eine Bestimmung indem Grundgesetze des Landes stehen, daß die Gesetzgebung die Einrichtungder Courten von Common Pleas nicht so weit verändern darf, um die bei-geordneten dichter entbehrlich zu machen. Hingegen der Vorschlag desHerrn von Luzerne, welchen wir angenommen, und dieseni Artikel einver-leibt haben, überlaßt die Sache der Willkühr der Gesetzgebung. Ich ver-lange, daß man eine bestimmte Verfügung in die Constitutivn setze, wel-che es der Gesetzgebung zur Pflicht macht, die beigeordnete» Richter beizu-behalten, und welche es nicht ihrer Willkühr überläßt, dieselben ausdrück-lich oder stillschweigend abzuschaffen. Und mit nichts Geringerem alsdiesem werde ich mich begnügen. Ich bin überzeugt, das Volk wünscht indieser Hinsicht keine Veränderung; im Gegentheil glaube ich, es verlangteine konstitutionelle Bestimmung, wodurch die Gesetzgebung abgehalten:wird, irgend eine derartige Veränderung zu machen.

Ich glaube nicht, daß die Bemerkungen des Herrn von Northampton(Hrn. Porter) irgend ein Gewicht haben ; und so sehr ick die Mitgliederdes Advokatenstandes zu schätzen weiß, so bin ich doch zu glauben geneigt,daß die Ausdrücke, deren er sich hinsichtlich der beigeordneten Richter undder Leute von gesundem Menschenverstände bedient hat, nicht den Beifalldes Pennsylvanischen'Volkes erhalten werden. Er mag seine Art ncb-men, und Entscheidungen zuhauen, wie ihm beliebt; allein ich halte esfür recht und mit den Wünschen und Interesse» des Volkes übereinstim-mend, daß jeder rechtsgclehrte Richter auf beiden Seiten mit Männernvon unerschütterlicher Redlichkeit und gesundem Menschenverstand umge-ben sein sollte; wobei ich jedoch wahrlich nicht beabsichtige, mit irgend ei-ner Verachtung von rechtsgelehrten Richtern zu sprechen. Dieses ver-langt das Volk; und dieses ist der Zweck, welchen der Herr von Beavcr(Hr. Dickey) und der Herr von Lancaster (Hr. Hiester) zu erreichen-wünschen. Ich bin entschieden zu Gunsten der Abänderung des Herrinvon Beaver, und werde für deren Annahme stimmen.

Hr. Carle, von Philadelphia Cauntt), sagte: ich pflichte der Ansicht'des Herrn von Fayette (Hrn. Füller) bei, daß es gut sei, in den Gerich-ten nicht allein rechtsgelehrte Männer z» haben, sondern auch Männer»