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Band XI.
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Pennsylvanische Convention, 1838.

ohne außerordentliche Gelehrsamkeit, welche sich jedoch durch ihren ge-sunden Verstand auszeichnen. Indessen hoffe ich nichtsdestoweniger, sag-te Hn. E., daß der Antrag des Herrn von LancasterfHrn. Hiester), die-sen Tbcil der Abänderung des Herrn von Bcavcr auszustreichen, ange-nommen werden wird ; denn ich glaube, wir können ohne Gefahr derGesetzgebung erlauben, eine Coiirtvon einer einzelnen Person halten zulajien, sobald die Noth solches erfordert.

Der Herr von Beaver (Hr. Dickcy) hat sich bereitwillig gezeigt, derGesetzgebung die Gewalt anzuvertrauen, uneinlösbare Vorrechte auf ir-gend eine unbestimmte Zeit zu verleihen ; er hat sich bereit gezeigt, ihrdie Gewalt zur Verleihung besonderer Vorrechte auf ewige Zeiten zu über-tragen—und dennoch fürchtet,er sich, ihr die Einrichtung einer Caunty-Eoürt anzuvertrauen.

Nun bin ich der Ansicht, daß ein Herr, der ohne allen Zweifel bewiesenhat, daß er bereit ist, der Gesetzgebung in Angelegenheiten von so hoherWichtigkeit, wie jenen, worauf ich verwiesen habe, zu vertrauen, keineBesorgniß zu offenbaren braucht, wenn man ihr -in geringeren Angele-genheiten, wie den gegenwärtig vor uns liegenden, trauen will.

Vertrauet diese Frage der Gesetzgebung an ; und wenn ja eine Ge-setzgebung thun sollte, was nicht im Einklänge mit den Wünschen desVolkes steht, so kann eine spätere Gesetzgebung leicht dem Uebel ab-helfen.

_ Hr. Merrill, von Union, sagte: diese Frage scheint sich mir in eineFrage von gemeinem Menschenverstände und gemeine Redlichkeit aufzu-lösen. Es ist aber auch eine Frage von hoher Wichtigkeit; und wennein beigeordneter Richter nothwendiger Weise in der Court von CommonPleas zn Gerichte sitzen muß, ej, sö muß die Court sich vertagen, wennein beigeordneten Richter gerade nicht anwesend ist, und so könnte großeUnbequemlichkeit entstehen.

Welches, sagte Hr. M., ist die Geschichte dieses Gegenstandes in Penn-sylvanien seit dem Jahre 1809 ? Es haben hinlängliche Fälle stattgefun-den, woGerichtspräsidenten dieseCourten alleinhielten. Und ich frage, sindjemals darüber Beschwerden bei der Gesetzgebung oder bei dieser Con-vention geführt worden? Sind irgendwo öffentliche Versamnffnngendarüber gehalten worden ? Hat irgend jemand eine Klage eingebracht ?Vor einigen Jahren wurde eine Klage geführt, es gebe nicht genugConrten, und die Distrikt-Courten wurden mit Einem Richter besetzt.Seit jener r>eit ist die Anzahl der Richter auf drei erhöht worden, aberleder dieser Richter sann eine Court halten.

Die Distrikt-Court, welche in Lancaster Cannty gehalten wird, hatteffrnher zwei Richter, aber wird jetzt von einem einzigen Richter gehalten.Und dasselbe ist der Fall in Allegtzeriy Caunty. Wer hat sich' darüberbejchwert ? Wenn wir also die Erfahrung von dreißig Jahren vor unshaben, während welcher die Gesetzgebung beständig daS System auf dieseWeise fortgeführt hat, so frage ich, warum man es gegenwärtig fürnöthig halt, eine Bestimmung in die Constitution aufzunehmen, welche

vor. xi.—10.