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Verhandlungen und Debatten.
Gesetze, wodurch es regulirt wird—die Armen unter dieser Verbesserung,im Fall dieselbe sollte angenommen werden, schlimmer daran sein wer-den, als sie unter der alten Eonstitntion waren. Und warum ist diesso ? Weil die Taren, so lästig sie sind, nicht hinreichen, die Schulen fürmehr als vier oder sechs Monate in jedwedem Jahre für die Armen unddie Reichen zusammen offen zu halten. Unter der Vorkehrung der altenEonstitntion, nach welcher die Armen nnentgeldlich unterrichtet werden,sind die Schulen für einen weit längeren Zeitraum offen. Wo ist dem-nach die Kraft des Arguments, wodurch cö unerläßlich würde, Alle gleichzu erziehen, wenn das Resultat sein wird, daß die Armen der Vortheile,welche sie gegenwärtig genießen, beraubt werden?
Ich fordere die Herren auf, das Resultat des Systems zu betrachten,und dann zu fragen, ob wir auf jene Resultate ein Argument gründensollten, wodurch es für die Gesetzgebung unausweichlich gemacht wird, einden Armen nachthciligcs Gesetz einzuführen ? Jchffür meinen Theil ziehevor, daß die Eonstitntion in diesem Punkte bleiben sollre, wie sie ist.Wäre ich so glücklich gewesen, in Harriöburg zugegen zu sein, als dieseAngelegenheit in der Eommittee des Ganzen unter Erörterung war, unddie Beredtsamkeit des Herrn von Locoming (Hrn. Fleming) und desHerrn von dem Eannty Philadelphia (Hrn. M'Eaheu) behufs der Ar-men dieser Republik zu hören, so würde ich mich zu jener Zeit döchst wahr-scheinlich veranlaßt gefunden haben, das Recht, welches ich besaß, zu be-nutzen, UM meine Meinung hinsichtlich dessen anszuspreclicn, was, wie ichglaube, die Resultate des beantragten neuen Systemes sein werden. Al-lein ich war nicht zugegen, und da dies die erste mir dargebotene Gelegen-heit ist, meine Ansichten anszusprechen, so habe ich dieselbe ergriffen; undich forde jetzt die Mitglieder dieser Eonvcntion auf, Anstand zu nehmenund sich zu bedenken, bevor sie irgend eine Beeinträchtigung einem Theileunserer Bürger zufügen, welcher zu unserm Mitgefühle und zu den Vor-theilen der Erziehung von unserer Seite berechtigt ist, bevor sie die Ge-setzgebung zwingen, ein System in Ausführung zu bringen, welches mitsolcher Ungerechtigkeit gegen diese Volksklasse schwanger ist, die sie so sehrzu beschützen und zu begünstigen wünschen.
Es ist theils in Absicht auf diese Gründe, und theils, weil in diesemPunkte keine Veränderung von dem Volke verlangt worden, daß ich dieVerbesserung des Herrn von dem Eannty Philadelphia mißbillige. Ichhoffe, dieselbe wird verworfen werden, und daß wir so fortfahren werden,wie wir unter der Vorkehrung der Eonstitntion von 1790 bisher gethan.Und sobald es sich ergiebt, daß das Gemeinschnlen-System in seiner An-wendung ersprießlich ist, so dehne man es auf jeden Distrikt aus.—Alleinman stelle es dem Gutachten der Gesetzgebung anheim, das System blosin denjenigen Distrikten einzuführen, in welchen das Volk es zu habenwünscht, und es nicht denen anfzuzwingen, in welchen das Volk ein eigenesSystem hat, womit es besser zufrieden ist.
Hr. M' C a h en modifizirte hierauf seine Verbesserung dahin, daß ervor dem Worte "Schulen," da wo dasselbe in der zweiten Zeile vor-kommt, das Wort "Gemein" einrückte.