Band 
Band XI.
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Verhandlungen und Debatten.

Kriege wird. Sie beweißt auch, daß Unduldsamkeit wieder Unduldsamkeiterzeugt, und eine verfolgte Sekte wird zur gelegenen Zeit, aus Furchtoder Rache, bisweilen ihrer Seit in einen Verfolger Verwandele, undverübt dieselben Ungerechtigkeiten, welche sie so laut verdammte, als si"selbst darunter litt. Jahrhunderte lang zeigt uns die Geschichte eine gänz»liche Unbckanntschaft der Welt mit jenem wahren und gerechten Grund»sitze des Rechtes, daß nur die Handlungen der Menschen, und nicht ihreMeinungen, schicklicher Weise in den Bereich der Gesetze fallen—daß eseine Tyrannei ist, die Freiheit des religiösen Glaubens zu erdrücken oderzu bestrafen ; und daß die Anbetung Gottes auf unsere eigene Weise, undgemäß den Eingebungen unseres Gewissens, uns als Pflicht obliegt, vo»deren Erfüllung uns keine weltliche Macht lossprechen kann.

Die Hülfe des Staates wurde gemeiniglich von der Kirche in Anspruchgenommen, um Andersgläubige und Ketzer zu bestrafen ; und das Ehri»stcntbnm erkannte als den vornehmsten und richtigste» Grundsatz diegrausame und gottlose Lehre an— “non luierotieis verlia recitiere, seel ftircasilgere, oporiet.”—"O i e Ketzer müssen gezwungen werden

—m (i 11 in n 6 ihnen den M und nicht mit Vernunft u n dGründen stopfen, sondern m i t F e » e r » n d S ch w c r d t."Das waren die Früchte von religiösen Unterscheidungsmerkmalen, undAmtscrforderniffeii, und von der Verbindung zwischen Kirche und Staat!Keine Sekte soll die Beschuldigung von sich abwälzen, denn die Gewobn»heil der Verbrennung der Ketzer herrschte sowohl in Protestantischen, alsin Katholischen Ländern. Diese Gewohnheit war in der That so allge»mein, daß Montesquieu dadurch in den Irrthum verfiel, allen Religio»neu diesen scheußliche» Geist der Verfolgung als eine natürliche Eigen»schaft zuzuschreiben, indem er als Grund anführt, daß jede Religion, wel»che verfolgt wird, selbst verfolgt, weil sie die Religion, von der sie verfolgtwurde, nicht als eine Religion, sondern als eine Tyrannei angreift.-^Montesquieu Geist der Gesetze, Buch 25, Cap. 9.

Die Verbindung von Kirche und Staat wurde zur Sicherheit beiderfür nöthig erachtet, und wurde auf den Grund gestützt, »'daß Kirche »ti&Regierung sehr wohl rnsammen bestehen können ; daß es die Pflicht delObrigkeit ist, die Religion in ihren Schutz zu nehmen, und ihr bürgerlichesAnsehen für die Beobachtung der Rcligionspflichten zn erhöben." S»stark der Strom der öffentlichen Meinung zn Gunsten dieser Lehre wartund obwohl dieselbe durch alt hergebrachte Gesetze und durch die Verord'nungcn der herrschenden Kirche geheiligt war, so konnte sie doch nicht de"männlichen Verstand und das freie Herz von Lord Bacon überwinden.

Obwohl er zugab "daß Ketzerei und Abtrünnigkeit unter Allem dasAnstößigste sei, ja mehr cals schlechte Sitten," so behauptet er doch in st''nem Versuch über Einheit und Religion kräftig und, wie ich glaube, tri»"Vphirend ; "was die Mittel anbelangt, um Einheit zu erreichen, soman sich hüten, daß man bei der Erstrebung oder Erhaltung religiösistEinheit nicht die Gesetze der Menschenliebe und menschlichen Gest lischt"vernichtet ». verunstaltet. Es giebt zwei Schwerter in der Ehristenb^itdas geistliche und weltliche, und beide haben ihre gehörige Verricht»"!) ""Stelle bei der Aufrechthaltung der Religion ; allein wir müssen »'äst 1,0