Pennsylvanische Convention, 1838. 291
kmen zukünftigen Zustand der Belohnung und Strafe. Wie steht nundie Sache hinsichtlich der ersten ausgeschlossenen Klasse—das beißt hin-nchtlich Derer, die nicht an ein Höchstes Wesen glauben ? Erstlich giebtEs wenige, sehr wenige Menschen, die nicht auf die eine oder die andereWeise an das Dasein eines Höchsten Wesens glauben. Dieser Glaubeso übereinstimmend mit der menschlichen Natur, daß die Fälle äußerstselten sind, wo Menschen ohne jenen Glauben gefunden werben.
. Gesetzt es giebt Menschen, die aufrichtige und gewissenhafte Bedenkenw dieser Hinsicht haben, die sie nicht zu verscheuchen vermögen. Wolltst>r nicht annehmen, daß jene Menschen redliche Männer sind, ungeachtet°er besondern religiösen Meinungen, die sie hegen mögen? Würde sieirgend etwas Anderes dazu bewegen, solche Meinungen zu behaupten, imWidersprüche mit den starke» und tiefgewurzelten Borurtdrile ihrer Mit-bürger, als die aufrichtige Ueberzeugung ihrer Wahrheit? Gesetzt nun.Ein Mann von solcher Ansicht, und unfähig, sich vvm Gegentheil zu über-zeugen, stellt sich vor das Volk zur Erwählüng, oder vor den Gonvernör zuEiner Anstellung—und er ist zu dem Amte, das er sucht, fälliger als seineMitbewerber—sollen die Vorurtheile, welche bekanntermaßen gegen seineReligiösen Meinungen bestehen, seine Erwählüng verhindern und den Siegseiner Mitbewerber sichern ?—denn wenn ein solcher Mann erwählt wird,so geschieht es, weil er höhere Fähigkeiten als irgend einer seiner Mitbe-werber hat.
Gesetzt seine Eigenschaften der Thätigkeit, der Unbescholtenheit und Fä-higkeit sind vorzüglicher. Ist irgend ein Grund vorhanden, warum erausgeschlossen werden soll? Findet sich irgend ein Abgeordneter in die-ser Versammlung—findet sich irgend ein Bürger in Philadelphia, der,wenn er eine schmerzliche Krankheit, oder eine unregelmäßige Ullr ausge-bessert, oder einen Prozeß geführt haben will, so tllori'cht wäre, die Dien-ste eines Mannes, der alle diese Zwecke auf die beste Weise erreichen wird,blos darum z» verschmähen, weil dessen religiöse Meinungen nicht mitben seinigen übereinstimmen ? Ich hege die Zuversicht, es giebt im Staa-w keinen so blindgläubigen Mann, der sich weigert die Dienste einesMannes anzunehmen, um dessen religiöser Meinungen willen. Wennbiese Regel im Privatleben gilt, so gilt sie ebenfalls im öffentlichen Leben;Und wenn es jemals vorkommt, daß ein Man», welcher verschiedene Rc-!>givnsansichten von der Mehrheit der Menschen hegt, ganz vorzüglich zuwgend einer Arbeit tauglich ist, so sollte er eine gleiche Aussicht wie Ande-re haben; und dem Volke selbst sollte die Beurtheilung davon überlassenwerden.
Was den zweiten Theil betrifft, welcher sich auf einen Glauben an ci-n . En zukünftigen Zustand der Belohnung und Strafe bezicllt, so halte ich«ne solche Bestimmung für höchst unvernünftig und bedrückend; und dieAnwendung, sie davon in den Gerichtshöfen gemacht wurde, ist im höch-uen Grade abgeschmackt. Die eine Bürgerklasse glaubt an einen zukünf-Ngeu Zustand der Belohnung und Strafe, welcher nicht ewig dauert, son-dern nur eme gewisse Zeit anhält. Jene Klasse kann von der Gesetzge-bung nicht des Rechtes IN einem Amte bera"^^ ».»•.**»>« ««s