294 Verhandlungen und Debatten.
an einen zukünftigen Zustand der Strafe und Belohnung glaubt, nichtaufgefordert werden soll, vor einem Gerichte zu schwören, weil eine solcheHandlung in einem gewissen Falle zukünftige Strafe auf ihn herabruft;das heißt, wenn er eine Unwahrheit beschwört. Dieses ist das gemeineLandrecht in der gegenwärtigen Zeit, und es fließt aus keiner heilsamenVerordnung der,' sondern es floß aus dem richtigen Gefühl der Gesell-schaft. Die Richter haben diese Regel angenommen, weil sie überzeugtsind, daß dieselbe unter allen andern am besten geeignet ist, um eine bei-lige Achtung vor der Wabrheit zu befördern; und sie haben erklärt, daßsie bei der gemeinen Rechtspflege den Angaben eines Mannes, der dasDasein eines Höchsten Wesens läugner, sowie Dessen, der seine Verant-wortlichkeit gegen dasselbe läugnet, keinen Glauben schenken werden.
Ich will die sperren bitten, innc zu halten und zu überlegen, ehe sie eiRNeuerung machen, und dasjenige in diese verbesserte Constitntion aufz»-nehmcn, was der rechtmäßige Gegenstand gesetzlicher Verftignngen ist lund alsdann will ich die sperren fragen, ob sie bereit sind, zu sage», daßein Mann, welcher ei» Atheist ist — welcher das Dasein eines'Höchste»Wesens ebenso wie seine eigene Verantwortlichkeit gegen dasselbe läuguck—im Stande sein soll, sei» Zeugniß vor dem Gerichte abzulegen ? Sinddie .Herren bereit, diese Lebre hier zu verkünden ? Ich glaube nicht, nein,ich hege die feste Ueberzeugung, daß sich kein Mitglied in dieser Versamm-lung findet, welches, wenn es aufrichtig über die unvermeidlichen Folge»einer solchen Lebre für die menschliche Gesellschaft nachdenkt, einem sol-chen Vorschlage seine Genehmigung ertheilen wurde.
Es mag wohl wahr sein, was der Herr von Philadelphia Caunw(Hr. Carle) bemerkte, daß es nur wenige Atheisten giebt; dennoch wisse»nur, daß es einige giebt; ja in einer benachbarte» Caunty trat ein Elen-der vor die Court, und läugnete offen seinen Glauben an das Dasei»eines Höchsten Wesens. Das Zeugniß jenes Menschen wurde verwol-fen; und ist, sage, die Verwerfung desselben war nur eine Ausführn».»des gemeinen Landrechtes. Es kann unmöglich klug sein, ein solche»Zeugniß anzunehmen. Welchen Eid nehmet ihr einem Zeugen ab ? &lautet also:
--Du schwörst feierlich."
Und der Zeuge muß alsdann die Bibel küssen. Hiermit soll gesagtwerden, dass er Gott am Tage des Gerichtes für die Wabrhcitner ganzen derzeitigen Aussage Rede stehen will. Ist es nicht ein Spo"zu sagen, daß ein Mensch, der iibcr eine» zukünftigen Zustand der Belob-nung und Strafe lacht, durch einen solchen Schwur gebunden werkt»soll ? Und wenn et selbst schicklich wäre, diesen Gegenstand in cuercstitution aufzunehmen, so gebe ich den Mitgliedern dieser Convention i»bedenken, ob sie bereit sind, das Band aufzulösen, welches »ach mei»^Ansicht das einzige Dmg ist, wodurch die Menschen Sicherheit in derj-ellschaft finden.
Ich weiß wobl, Herr Präsident, die Lehre, daß es unrecht ist, etw»öüber Religion zu sprechen, ist eine thörichte Lebrc, und sie bat beutZ.utagviele Anhänger. Sie wird zu allen Zeiten und unter allen U>»st»"^^"