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Pennsylvanische Convention, 1838.
Tblegung vor Gericht zugelassen werden soll ; während ein berüchtigterSpitzbube oder ein bestrafter Verbrecher sein Zeugniß frei ablegen darf!Herr Präsident, dieser Zustand der Dinge steht nicht mit den allgemeinenfreisinnigen Grundsätzen einer republikanischen Regierung im Einklänge.Und ich hoffe, die Abänderung wird angenommen werden.
^ Hr. Schellito, von Erawford, erhob sich um eine Frage an denHerrn von Philadelphia Caunty (Hrn. Carle) zu stellen.
Wünscht der Herr von der Caunty den Zeugen-Eid vor Gericht ganzund gar abzuschaffen ? Oder wenn nicht, welchen Eid will man einemMenschen abnehmen, der nicht an Gott oder an einen zukünftigen Zustandder Belohnung und Strafe glaubt ?
Hr. E a r l e sagte: ich will die Frage des Herrn ■ von Crawford da-durch beantworten, daß ich ihn einfach aufden Umstand verweise, daß dieAbänderung des Herrn von Susquehanna (Hrn. Read) sich nicht aufLeute bezieht, die nicht an ein Höchstes Wesen glauben. Sie verordnetnur daß Jene, welche an ein Höchstes Wesen glauben, Zeugniß geben,und ein Amt unter der Republik bekleiden dürfen.
Hr. M' Cahen, von Philadelphia Caunty, sagte: ich bin zu Gun-sten der Annahme dieser Abänderung, und will in wenigen Worten meineGründe hierfür angeben.
Ich bin überzeugt, fuhr Hr. M'C. fort, daß unter der bestehenden Be-stimmung der Constitution rechtschaffenen und glaubwürdigen Zeugenhäufig die Gelegenheit verweigert wird, ihr Zeugniß vor Gericht zu ge-ben. Ich bin für religiöse Duldung all über die Welt, und ich werde ausall meinen Kräften dahin arbeiten, um dieselbe zu befördern. Es istmögliä,,daß ich wegen dieser Erklärung meiner Gesinnungen desllnglau-bcns angeklagt werden mag. Allein um zu beweisen, daß ich eine solcheBeshuldigung nicht mit Recht verdiene, will ich mir hier erlauben zu be-merken, daß ich in einer Sekte aufgezogen wurde, die aus dcnNachfol-gern der wahren Religion bestehen soll; daß ich durchaus rechtgläubigbin.
Allein, Herr Präsident, ich will nicht blos darum, weil ich selbst An-sichten hegen mag, die von einem Theile des Menschengeschlechtes als diealleinig wahren Gesinnungen über den Gegenstand der Religion betrach-tet werden—ich sage, ich will Niemanden hier oder sonstwo das Recht ab-sprechen, seine eigenen religiösen Meinungen zu genießen. Warum solltetch dieses thun ? Warum können nicht andere Menschen aufrichtig undgewissenhaft verschiedene Meinungen sowohl über Religion, als über ir-tzend einen andern Gegenstand fassen ? Sie sollten gewiß dazu die.Frei--^>t haben, ohne sich der Gefahr der Achtung oder Rechtsbcranbnng aus-nützen. Und ganz bcjonders sollte dieses in einem Lande der Freiheitund Rechtsgleichheit der Fall sein. Denn ich halte es für den wahrenRaßstab einer republikanichen Regierung, daß die bürgerlichen,' politi-lchen und religiösen Rechte jedes Menschen gleich frei und heilig sein sol-/sl ; daß sie nicht durch unduldsame Bestimmungen irgend einer Art ge->^ffelt, verkürzt oder eingeschränkt werden dürfen. Ich bin überzeugt,