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Verhandlungen und Debatten.
dtr Absicht eines Verhörs weggeführt. Er hat sein Verhör hier. Erwird nicht einem öffentlichen Leaniten ausgeliefert, sondern dem angebli-chen Eigenthümer; und er wird nicht nach dem Orte geführt, woher erentflohen sei» soll, sondern nach irgend einem Theile der Welt, wo es demKläger belieben mag, ihn hinzuführen. Wenn ein falscher Anspruch er-hoben wurde, so wird der Uebelthuer sein Schlachtopfer wahrscheinlichnicht nach einem Orte führen, wo sein Unrecht blosgestellt und bestraftwerden kann.
Ich hoffe, der Abgeordnete von der Stadt (Hr. Biddle) wird seine Ab-änderung so modifizwe», daß ein Gc>chwornen-Verhör in allen Fällen inAnspruch genommen werden kann, wo als Sklaven zurückverlangte Per-sonen ihre Freiheit behaupten, sobald die Fälle vor irgend einemBeamten oder Gerichte dieses Staates vorkommen. Indieser Gestalt würde die Abänderung allen scheinbaren Einwänden, ausdem Grunde einer Einmischung in das Gebiet der Vereinigten StaatenRegierung, begegnen, da sie nur unsere eigenen Gerichte, und nicht dieje-nigen der Union angehen würde.
Ich will jetzt einige Worte hinsichtlich der Bemerkungen meines Freun-des von Luzerne (Hrn. Woodward) über die Druckschrift, betitelt "That-sachen für das Volk," welche jedem Mitglicde dieser Versammlung zuge-sendet wurde, vorbringen. Ick, will mich bemühen, den Herrn zu über-zeugen, daß die Beiwörter, welche er der Schrift und ihren Verfassernbeilegte, unnöthig und ungebührlich hart waren. Er sagte, die Schrift jsei "uns grob und ohne llmstände zugeworfen worden." Ich glaube,der Herr wird nicht den Verfassern das Recht absprechen, ihre Meinun-gen zu veröffentlichen und zu verbreiten — er wird nicht die Freiheit derRede und der Presse bekämpfen, welche uns von unsern Constitutivnenzugesichert wurde. Wahrscheinlich wollte er dasUebersenden von Urkun-den an uns, oder die Art der Uebcrsendnng tadeln. Allein wir habenwälzend unserer sechsmonatlichen Sitzung Schriften über die verschiede-nen andern Streitgegenstände, welche in der Convention erörtert wurdenoder erörtert werden sollten, erhalten ; dieselben wurden uns durch un-sere Briefbüchsen auf die nämliche Art, wie die Schrift, zugesendet, undnoch Niemand hat bisher ein Wort des Tadels über das Verfahren aus»-gesprochen. Warum wird aller Tadel über diese Versuche zu unsererBelehrung oder Ueberzeugung für diesen besondern Gegenstand der Skla-verei aufgespürt ? Ich meines Theils bin immer Denen verpflichtet, dieuns Beweist oder Gründe binsichtlich irgend eines, zu unserer Berathunggebrachten oder zu bringenden Gegenstandes zusenden; und ich mußglauben, daß der so öffentlich aufIene, die sich hier nicht vertheidigen kön- jneu, geworfene Tadel unverdient war.
Der 20ste Abschnitt der Rechts - Erklärung lautet, daß die Bürger einRecht haben, "sich an Diejenigen, welche die RegiernngSgewalt besitzen,durch Bittschriften, Addresscn oder Beschwerden zii wenden." Ohne n»üz» behaupten, daß daß Verfahren der Vertheilerdieser Schrift genau deinBuchstaben dieser konstitutionellen Bestimmung gemäß war, so mußdoch glauben, daß es mit dem Geiste derselben übereinstimmt; und dai,cö vernünftiger war, daß Bürger ihre Ansichten in einer gedruckten Forw