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Band XI.
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Pennsylvanische Convention, 1838.

jedem Mitgliede der Convention mittheilten, als wenn sie eine Bittschrifteingereicht hätten, die nngedruckt zu den Akten gelegt worden wäre, ohnejedem Delegaten eine paffende Zeit und Gelegenheit zur sorgfältigen Prü-fung zu gewähren«

Man hat den Verfassern der angeführten Schrift ferner vorgeworfen,daß sie wesentliche Thatsachen verunstaltet und ganz unterdrückt hätten.Diese Beschuldignng wurde ohne gehörige Uebcrlegung erhoben ; ich willnicht sagen, daß sie "grob und ohne Umstände" erhoben wurde. Die Ver-unstaltung wird darein gesetzt, daß sie die Thatsache unterdrückt hätten,daß die Mehrheit der (sogenannten) Supreme-Conrt von Reu-Uork ei-ne verschiedene Meinung, hinsichtlich der constitutionellen Frage, von derMeinung des Kanzlers Walworth aussprach. Wenn aber die Herrendie Urkunde abermals prüfen wollen, so werden sie finden, daß dieseThatsache nicht unterdrückt ist; sondern dieselbe wird an zwei Orten deut-lich angegeben, nämlich auf Seite 31 und 32. Sie werdeu ferner finden,daß die Rcvisions-Court, welche das höchste Gerichts-Tribnnal von Reu-Bvrk ist, nicht entschied, wer Recht hatte«, der Kanzler oder die Andern zsondern der Fall gieng nach ganz andern Gründen aus, als eine von bei-de» Parteien aufgestellt hatte.

Ich will jetzt einige Ausdrücke ineincs College» (Hrn. Ingersoll) rü-ge", welcher sagte, wir hätten es sehr in der Gewohnheit gehabt, einemTheile der Bürger der Union Unrecht zu thun ; und welcher Diejenigen,die unveräußerliche Mcnschenrechtc vertheidigen, tvofür ich die in Frage-stehenden halte, als Verräther an der Union und auPennsylvanicn brand-markte ; ja welcher die Gründe einiger unter ihnen als die Gründe "desDiebes, des Schurken nnd Bösewichtes" bezeichnete. Ich meines Theilsglaube, daß wir das Recht haben, über den Gegenstand der Sklaverei zudenken und zu sprechen, wie es uns gefällt; und ich werde gewiß dasRecht in Anjpruch nehmen und ausüben, die Unabbängigkeits-Erklärungund die Meinungen von Waschington, Jcfferson sammt solchen Ansichten,die ich selbst in dieser Hinsicht hegen mag, zu wiederholen. Es ist sonder-bar, daß die Herren die Freiheit verlangen, ihre eigenen Meinungen überdas Betragen und die Einrichtungen jeder fremden Regierung in Europaoder Anrcrika auszusprcchen, und'sich dennoch beleidigt fühlen', sobald An-dere ihre Gedanken über unsere eigenen Einrichtungen, oder über jene,zu deren Aufrechthaltung wir beitragen, anosprcchen. Man sagt uns,"das edelste aller Rechte eines Staates ist Recht zu thunund dennochverlangt man, wir sollen etwas als recht thun, was die Probe nicht aus-bält, und wir sollen uns selbst mit dem Genusse so weniger Staatsrechtebegnügen, daß wir unsere Ansichten unterdrücken und das Recht aufge-ben, unsere eigenen Tribunale nach unserem eigenen Begriffe von Ge-rechtigkeit zu ordnen.

Mein College hat die Fürsprecher allgemeiner Freiheit beschuldigt, daßsie sich nicht in vertraute Gesellschaft mit den farbigen Leuten einlassen.Soll ich ihn so verstehen, daß er die sogenannte Ämalgamation verthei-digt oder anempfiehlt?

Vol. xi.—26.