396
Verhandlungen und Debatten.
Wenn diese Akte von 1793 verfassungswidrig ist, so verbindet sie ke:«nen Richter, weder an einem Bereinigten Staaten Gerichte, noch an ei-ner Staats - Court; dieselben sind verbunden, die Akte zu verwerfen.Nun glaube ich, kein Rcchtögclehrter in dieser Halle wird bcstreiten oderbezweifeln wollen, daß diese'Frage vor die Gerichte gehört; dieselbe istvon der gerichlichcn Gewalt zu untersuchen und zu entscheiden; und keine«Von dieser Convention unmittelbar oder mittelbar ausgesprochene, Mei-nung kann außerhalb dieser Mauern irgend einen Einfluß auf die Frageäußern. Wie haben die gerichtlichen Gewalten unseres Landes, dieStaats- sowie die Bundes-Gerichte diese Frage behauptet ?
Seit fünf und vierzig Jahren ist die Frage, ich kann sagen, tausendMal vor den Gerichtsbehörden der Bundes-Regierung, wie der Staats-regierunge» vorgekommen — von der Supreme Court der VereinigtenStaaten herab, bis zu den niedrigsten Beamten jedes Staates der Uni-on— und alle diese Richter — unter denen sich unsere ausgezeichnetstenStaatsmänner und Rechtsgelehrtcu befinden—haben fortwährend diesesGesetz vollstreckt, und Sklaven an ihre Herren unser dessen Bestimmun-gen und durch dessen Vollmacht ausgeliefert, ohne einen Argwohn, daßsie die Constitutiou verletzten, deren Äufrechthaltimg sie beschworen hat-ten. Was stellt man gegen diese gleichförmige und langjährige Gewohn-heit auf? Die Meinung oder vielmehr den Grund eines Rechtsgelehr-tcn in Ohio, »velcher, wenn er von der andernSeite gebraucht worden wä-re, eben so viel, ja ich hoffe noch mehr, bewiesen haben würde, nach sei-nem Dienste und den Zweifeln des Kanzlers von Ren-Aork.
Die Frage eines Richters ist — und die Frage dieser Convention solltesein, nicht ob diese Congreßakte Das verletzt, was irgend Jemand fürdie Naturrcchte der schwarzen oder weisen Menschen halten mag ; nochob dieselbe den Meinungen und Wünschen des Volkes von Pennsylvanienzuwider ist; dieses sind nicht die Probirsteine, die dabei anzuwenden sind,sondern die Akte ist nach der Constittition der Vereinigten Staaten zuftrvbiren, und wenn sie jene Probe besteht—wenn sie mit jener Urkundein vollkoinmenem Einklänge und in Uebereinstimmung stehen—wenn siedurch jene Macht erlaubt und gerechtfertigt wird, so kann man derselbenkeine Vcrfassungswidrigkeit vorwerfen. Sowohl Weiße wie Schwarzesind verbunden, jener Gewalt zu gehorchen, und können keine, mit dersel-ben unverträgliche, Rechte haben. Ich bitte die Herren, welche diesenGrund vertheidigt haben, die Cvustittition der Vereinigten Staaten ineine Hand und'das Gesetz von 1793 in die andere Hand zn nehmen,und zu zeigen, worin die letztere die erstere verletzt. Stellt dieselben ne-beneinander, und zeigt uns, worin ein Widerspruch zwischen beidenherrscht. Bis sie dieses thun, ist es vergeblich, von einer Verletzung derMcnschcnrcchte—von Unterdrückung und Unrecht—von den Gesinnungendes Penusylvanischen Volkes zu schwatzen : alles Dieses entscheidet nichtsgegen die Berfassnngsmäßigkeit dieses Gesetzes.
Die Constitutiou erklärt: "Kein Mensch, welcher in einem Staate«ach den Gesetzen desselben zu Diensten oder Arbeit verbunden ist, undist einen andern Staat entflieht, soll in Folge irgend einer deßfallsigenVerordnung oder Verfügung solcher Dienste oder Arbeiten entbunden.