Band 
Band XI.
Seite
397
JPEG-Download
 

Z97

Pelmsylvanische Convention, 1838.

sondern auf das Ansuchen der Partei, welcher solche Arbeiten und Dienstegebühren, ausgeliefert werden." Es herrscht gewiß keine Dunkelheit indieser Bestimmung der Constitution —man zergliedere anschien Augen-blick deren wesentliche Bestandtheile.

Wenn ein Mensch in einem Staate, nach den Gesetzen jenes Staates,zu Diensten oder Arbeit verbunden ist— und wenn der so verbundeneMensch in einen andern Staat entflieht, das heißt wenn er jenen Dienstheimlich und hinterlistig verläßt, zum Trotz der Gesetze jenes Staates—alsdann soll er nicht seiner Dienste in Folge einas Gesetzes oder einerVerordnung des Staates, in welchen er entflohen ist, eutbunden werden ;dieses ist ein Recht, welches jedem Bürger jedes unserer Staaten durchdie Gesetze jenes Staates zugesichert wird, und dessen er nicht durch dieGesetze oder Verordnungen eines andern Staates beraubt werden soll,der über den Gegenstand dadurch eine Gerichtsbarkeit erhalten hat, daßder Freund des Flüchtlings der Staatsschutz in Anspruch nimmt. Wasalso ist die Pflicht des Staates, wohin die Person entflicht; ei, dieselbegeradezu und einfach auszuliefern, auf Anspruch der Partei, welcher dieDienste oder Arbeiten gebühren. Ich frage jeden Herrn, ob die Aktevon 1793 einen Schritt, ein Haarbreit über den Buchstaben und Geistdieses Artikels der Constitittion hinausgeht ? Ist dieselbe etwas anders,als eine Ausführung der Bestimmung der letzteren; und bestimmt sienicht die Mittel, wodurch das, auf solche Weise jedem Bürger jedes Staa-tes gewährte. Recht verfolgt und erreicht werden soll ?

Hingegen wenn wir dicses'Recht läbmcn, hindern, ich möchte sagen,zerstören—kurz zu sagen—wenn wir dessen Erlangung durch die Annahmeder vorgeschlagenen Abänderung vernichten—wie werden wir hinsichtlichder Constitution der Vereinigten Staaten stehe» ? Wer will sich bei derVerletzung von deren Grund-Bestimmungen und wesentlichen Verfügun-gen betreffen lassen? Wer würde zu der Partei, welche die Dienste desFlüchtlings in Anspruch nimmt, Folgendes'sprechen : du mußt dein Rechtauf seine "Dienste, deinen Anspruch vor einer Jury unseres Staates, wel-che nach den Gesetzen von Pennsylvauien zusammengerufen und ausgele-scn ist, beweisen ; du mußt jene Jury überzeugen, daß der Flüchtling dcinSklavessst, und alsdann muß es von den Gesinnungen jener Jury abhän-gen, ob er dir zurückgegeben werden soll. Ist nicht all dieses eine Ver-spottung der Anspruch machenden Partei; wird dieselbe nicht lieber ihrRecht aufgeben, sei es so gut als es wolle, als wer weiß wie lange aufein solches Verhör zu warten, und auf alle Schwierigkeiten einer Beweis-führung zu stoßen, "anf allen Aufschub," wie Oberrichter Tilghlnan sagt,"eines förmlichen Verhörs in einem gemeinen Civil-Gerichte?” DerBürger des Südens könnte mit Recht ein solches Verfahren als eineAusflucht betrachten, als eine Verletzung seines Rechtes und der Consti-tution, unter welcher er dasselbe verlangt—und er könnte uns sagen: ihrhabt euch von den Verpflichtungen und Banden unseres Bundcs-Vcrtragsm einer für unser Interesse wesentlichen Sache losgerissen, und warumsollten wir uns länger dadurch gebunden halten ?

Kann irgend Jemand den Artikel der Constitution aufmerksam lesen,und nicht einsehen, daß eine wirksame, schleunige und summarische Rechts-hüife dem Kläger gegeben werden sollte ? Erstlich bemerke man: daß die