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Zweiter Band.
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Frankreichs Nationalunabhängigkeit gegen äußere und innereFeinde retten. Nichtsdestoweniger ist der Umsturz der vor-trefflichen Constitution von 1791, welche kaum Ein Jahrin mannigfach verkümmerter Kraft regierte, von jedemFreunde der Menschheit zu bedauern, und sie mag ihremganzen Inhalt nach hier am Ende ihrer Geltung eineStelle finden. Der nächste Abschnitt wird alsdann die re-volutionäre Regierung (theils noch kurz unter hergesetzgebenden Versammlung, theils unter dem Nationalcon-vente) unserem Blicke vorüberführen.

Die französische Reichsverfassung*)vvm 3 — 15. September 1791.

Erklärung der Rechte des Menschen und desBürgers.

Die Stellvertreter der französischen Nation, zu einer Nationalversammlung constituirt, haben, in Erwägung, daß Un-wissenheit, Hintansetzung oder Verachtung der Rechte desMenschen die einzigen Ursachen des öffentlichen Unglücks, unddes Verderbnisses der Regierungen sind, beschlossen, die na-türlichen, unveräußerlichen und heiligen Rechte des Menschenin einer feierlichen Erklärung darzulegen, damit dieselben al-len Mitgliedern des Staatskörpers unablässig vor Augen,sie immer an ihre Rechte und Pflichten erinnern; damit diejedesweiligen Verrichtungen der gesetzgebenden und der voll-streckenden Gewalt mit dem Zwecke jeder politischen Einrich-tung stets verglichen werden können, und mehr geachtetwerden; damit endlich die Rechtsforderungen der Bürgerkünftighin auf einsacke und unumstößliche Grundsätze gestützt,stets zur Erhaltung der Constitution und zum Wohl Aller-gereichen.

*) Darstellung der französischen Gesetzgebung von >787 —>8l5 van Friedrich Lvlb, ei» vortreffliches und sehr verdienst-volles Werk.