Band 
Zweiter Band.
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strebe. Damals begann dieser Marimilian Rvbespierre seinegroße Rolle zu spielen. Schon in der konstituirenden Ver-sammlung hatte er sich als Redner hervorgethan. SeinVortrag zeichnet sich durch Klarheit, logische Schürfe undKaustik aus. Zwar wurde er von dem Genie eines Mi»rabeau in der Form verdunkelt, aber seine staatsrechtlichenGrundsätze waren bei weitem reiner und konsequenter, alsdie des berühmten Grafen; er hatte ein durchdachtes System.Gleich bei seinem ersten Auftreten (Februar 179») widersetzteer sich allein dem blutdürstigen „Ma rtia lgese tz,^ dasden Volksbewegungen eine ungemeffene Vollmacht der crse-cutiven Gewalt entgegenstellte; sprach kurz darauf für dieJury im Civilprocesi, beantragte durch zwei Reden imMai 1791 die Un Wählbarkeit der Mitglieder derkonstituirenden in die gesetzgebende Versamm-lung; bewies, nach der Flucht des Königs, daß dieserden Thron verwirkt und vor der Nation Re-chenschaft zu geben habe; als dieKonstitution nach Voll-endung der einzelnen ihrer Bestimmungen revidirt wurde, ent-wickelte er scharfsinnig den Begriff der „Volkssouverä-nität" gegenüber von den vollziehenden Behör-den; in seiner Funktion als Gesetzgeber sprach er fürdie Abschaffung der Todesstrafe, und widersetzte sichstandhaft der Aufstellung einer Abgabenquote,durch deren Erlegung man erst die Ausübungder bürgerlichen Rechte erkaufen müsse; ebensogerecht verwarf er den auf Geldaristokratie abzie-lenden Antrag, daß man ein bestimmtes Vermö-gen haben müsse, um in die Nationalgarde ein-zutreten.

In allen diesen Reden war Robespierre geleitet von denIdeen einer vernunftgemäßen Demokratie, und besonders derallgemeinen Gleichheit vor dem Gesetz. Daherwurde er bald ein Gegenstand der Verehrung für die unte-ren, durch die Bourgeoisie (das Spießbürgerthum) nicht min-