Band 
Zweiter Band.
Seite
281
JPEG-Download
 

281

sondern eine Maaßregel des öffentlichen Wohls zu nehmen,einen Akt nationaler Vorsicht auszuüben. Ein abgesetzterKönig in der Republik ist nur zu zweierlei Dingen gut,entweder die Ruhe des Staates zu stören und die Freiheitzu erschüttern, oder die eine und die andere zu befestigen.Nun behaupte ich, daß der Charakter, den bis daher eureBerathung angenommen hat, diesem Ziele geradenwegs ent-gegenläuft. In der That, welche Maaßregel schreibt einegesunde Politik vor, die entstehende Republik fest zu gründen?Sicherlich, die Verachtung gegen das Königthum tief in dieHerzen zu graben und alle Parteigänger des Königs mitEntsetzen zu schlagen. Also der Welt sein Verbrechen alsetwas noch in Frage Stehendes, seine Sache als den Ge-genstand der gewichtigsten, der bedenklichsten, der schwerstenErörterung, welche die Vertreter des französischen Volksbeschäftigen könne, darzustellen, einen unermeßlichen Abstandzwischen dem, was er war, und der Würde eines Bürgersgelten zu lassen; — das heißt recht eigentlich das Geheim-niß gefunden zu haben, ihn ferner noch der Freiheit gefähr-lich zu machen.

Ludwig ist König gewesen! durch diese zwei Worte istdie vielbesprochene Frage, welche euch beschäftigt, entschieden.Ludwig wurde entthront durch seine Verbrechen; Ludwigklagte das französische Volk als rebellisch an; um es zuzüchtigen, hat er die Waffen der Tyrannen, seiner Mitbrü-der, herbeigerufen, der Sieg und das Volk haben entschieden,daß er allein der Rebell war; Ludwig kann somit nicht ge-richtet werden: er ist schon gerichtet. Er ist verurtheilt,oder die Republik ist nicht gerechtfertigt. Vorzuschlagen,Ludwig XVI. den Prozeß zu machen, auf welche Art dies;geschehen möge, heißt einen Rückschritt zu dem königlichenund konstitutionellen Despotismus thun: es ist ein gcgen-revvlutivnärer Gedanke, denn es heißt die Revolution selbstin Frage stellen. Wahrlich, wenn Ludwig^och der Gegen-stand eines Prozesses seyn kann, so kann Ludwig freigespro-