2V2
noch die cvnstituirende nennt, verlangt ^), und wenn dersel-ben die ersten Grundsätze der Vernunft Ketzereien gegenMoral und Politik schienen, so ist es nicht mein Fehler.Aber wenn es euch niemals eingekommen ist, diese Grund-sätze zu Gunsten so vieler Unglücklichen, deren Vergehenweniger ihnen selbst, als der Regierung zur Last fallen, inAnspruch zu nehmen: welcher Unstern ruft sie euch einzigins Gedächtniß, um die Sache des größten aller Verbrecherzu vertreten? Ihr verlangt eine Ausnahme von der Todes-strafe zu Gunsten dieses Einzigen, der sie zum Gesetz machenkann. Ja, die Todesstrafe im Allgemeinen ist ein Frevel,und zwar aus dem Grunde allein, weil sie nach den unzer-störbaren Grundsätzen der Natur nicht zu rechtfertigen ist,außer in Fällen, wo sie zur Sicherheit der Individuen, oderder Staatskörperschaft nöthig wird. Nun erfordert sie aberdie öffentliche Sicherheit niemals gegen gewöhnliche Verge-hen, weil die Gesellschaft denselben immer durch andere Mit-tel zuvorkommen und den Schuldigen in die Unmöglichkeit,ihr zu schaden, versetzen kann. Aber ein entthronter Königim Schooße einer Revolution, die nichts weniger, als durchGesetze festgestellt ist: ein König, dessen Name schon dieGeißel des Kriegs über die gährende Nation schwingt: —seine Eristenz können weder Kerker noch Verbannung demöffentlichen Wohl gleichgültig machen; und diese grausameAusnahme von den gewöhnlichen Gesetzen, eine Ausnahme,welche die Gerechtigkeit gutheißt, kann nur der Natur seinerVerbrechen zugerechnet werden. Mit Bedauren spreche ichdiese tödtliche Wahrheit aus.aber Ludwig muß ster-
ben, weil das Vaterland leben muß. Unter einem friedlichen,freien, nach innen und außen geachteten Volke könnte manauf die Rathschläge hören, die man euch ertheilt, großmüthig
*) Robe s p i e rrc stellte in einer trefflichen philosophisch-juristischenRede, die wir in seiner Lebensbeschreibung mittheilen werden, den An-trag auf Abschaffung der Todesstrafe, I7S>,