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Zweiter Band.
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Paris und Frankreich. Die Sitzung vom 14. war außeror-dentlich stürmisch. Endlich nahm die Versammlung denVorschlag des Girondisten Boyer Fonfröde an, daßüber folgende drei Fragen der Reihe nach abgestimmt werdensolle: „i> Ist Ludwig schuldig? 2 ) Soll eure Ent-scheidung» wie sie nun ausfalle, der Genehmhal-tung des Volks vorgelegt werden? 5) WelcheStrafe hat Ludwig verwirkt?" Am 15. des Mor-gens begann der namentliche Aufruf. Ernste Ruhe herrschtein der Versammlung.

Erste Frage. „Ist Ludwig, weiland König der Franzosen,schuldig der Verschwörung gegen die Freiheit der Nationund des Attentats gegen die allgemeine Sicherheit, jaoder nein?"

(Die Versammlung zählte 749 Mitglieder. Abwesend we-gen Krankheit oder in Aufträgen 28. Zu stimmen weiger-ten ii.)

Die Frage wurde von allen 71» Stimmenden bejaht.

Zweite Frage. „Soll das Urtheil des Convents über Lud-wig Capet der Genehmigung des in seine Primär-Versamm-lungen zusammenberufenen Volks unterstellt werden, ja odern ei n?"

Hier theilten sich die Meinungen, uny'motivirte Abstim-mungen erfolgten, wovon wir einige ihrer Merkwürdigkeitwegen anführen:

Garreau sprach: „Da ich weder König, noch König-thum will, und die Berufung an das Volk vielleicht daseinzige Mittel ist, uns den einen und das andere wieder zugeben; da ich es für unmöglich halte, daß das Volk mitSachkenntnis' über einen Gegenstand richte, wobei es wederden Angeklagten hören, noch den Gerichtsgang untersuchenkann; da ich mehr die Dukaten und Guineen der fremdenMächte, als ihre Kanonen fürchte, so sage ich: Nein!"

Dagegen erklärte Barthelvmy; „Da ich in meinerPerson nicht das Amt des Geschworenen und des Richters