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dcm Andenken großer Männer. — 55. Mit dem besondernNamen Dekrete werden bezeichnet die Acte des gesetzge-benden Corps, betreffend: — die jährliche Festsetzung derLand- und Seemacht; — die Erlaubniß oder das Verbotdes Durchmarschs fremder Truppen durch das franz. Gebiet;
— die Einführung fremder Seestreitkräfte in die Häfen derRepublik; — die Maaßregeln zur allgemeinen Sicherheitund Ruhe; — die jährliche und momentane Vertheilung derUnterstützungen und öffentlichen Arbeiten; — die Anordnun-gen wegen Fabrikation der Münzen jeder Art; — die un-vorhergesehenen und außerordentlichen Ausgaben; — dieLokal- und besondern Maaßregeln bezüglich einer Verwaltung,einer Gemeinde, einer Art öffentlicher Arbeiten; — die Ver-theidigung des Gebiets; — die Ratification der Vertrüge;
— die Ernennung und Absetzung der Oberbefehlshaber derArmeen; — die Verfolgung der Verantwortlichkeit der Raths-mitglieder, der öffentlichen Beamten; — die Anklage derwegen Complotten gegen die allgemeine Sicherheit der Re-publik Beschuldigten; — jede Veränderung in der partiellenVintheilung des franz. Gebiets; — die National-Belohnun-gen. — Von der Erlassungdes Gesetzes. 56. DenGesetzentwürfen geht ein Bericht voraus. — 57. Die Be-rathung kann nicht eröffnet und das Gesetz nicht provisorischbeschlossen werden, als 14 Tage nach dem Berichte. — 58.Der Entwurf wird gedruckt und an alle Gemeinden derRepublik versendet, unter dem Titel: VorgeschlagenesGesetz. — 59. Der Entwurf ist angenommen und wirdGesetz, wenn 49 Tage nach der Versendung des vvrgeschla<genen Gesetzes, in einem mehr als der Hälfte der Departe-jmens, das Zehntel der regelmäßig gebildeten Urversammlun-jgen eines jeden derselben (nämlich der Departemens), nichtdagegen reklamirt hat. — 60. Wenn Reklamation dagegenStattfindet, so beruft das gesetzgebende Corps die Urversamm-lungen zusammen. — Von der Ueberschrift der Ge-setzt und der Dekrete. 61. Die Gesetze, die Dekrete,