Band 
Zweiter Band.
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gesehg. Corps schließt die Rechnungen ab. — Von denStreitkräften der Republik. 107. Die allgemeineMacht der Repulik besieht aus dem ganzen Volke. — iu8. DieRepublik erhalt, selbst in Friedenszeiten, eine bewaffnete Land-und Seemacht. — ins. Alle Franzosen sind Soldaten; siewerden alle in Führung der Waffen geübt. — 110 . Es gibtkeinen Generalissimus. — lil. Die Verschiedenheit der Grade,ihre Unterscheidungszeichen und die Subordination bestehenblos hinsichtlich des Dienstes und während seiner Dauer. —112 . Die öffentliche Macht, zur Aufrechthaltung der Ordnungim Innern angewendet, schreitet blos auf schriftliche Requi-sition der constituirten Behörden ein. — HZ. Die öffent-liche Macht gegen die äußern Feinde angewendet, handeltunter den Befehlen des Vollziehungsraths. — 111 . Keinbewaffnetes Corps kann berathschlagen. — Von den Ra-tio n a l-Co n v e» ti v n e n. 115. Wenn in einem mehr alsder Hälfte der Departemens, der zehnte Theil der regelmäßiggebildeten Urversammlungen eines derselben (Depart.) dieRevision der Verfaffungsurkunde, oder die Abänderung ver-schiedener Art. derselben verlangt, so ist das gcsehg. Corpsgehalten, alle Urversammlungen der Republik zusammenzube-rufen, um zu erfahren, ob eine Nationalconvention stattfinden soll. — 116. Die Nat.-Cvnv. wird auf die nämlicheArt, wie die Legislaturen, gebildet, und vereinigt deren Ge-walt in sich. — 117. Sie beschäftigt sich, rücksichtlich derConstitutivn, nur mit denjenigen Gegenständen, welche ihreZusammenberufung veranlaßten. — Von den Beziehun-gen der franz. Republik zu den fremden Natio-nen. 118. Das franz. Volk ist der natürliche Freund undVerbündete der freien Völker. — 119. Es mischt sich nichtin die Regierung der übrigen Nationen; es duldet nicht,daß sich die übrigen Nationen in die seinige mischen. —12 U. Es gibt den wegen der Sache der Freiheit aus ihremVaterlande verbannten Ausländern eine Zufluchtstätte. —Es versagt sie den Tyrannen. — 121 . Mit einem Feinde,