4L7
„»ineS großen Buches der öffentlichen Schuld",wo jeder Staats gläubiger, ob sich seine Ansprüche aus demKönigthums oder der Republik herdatirten, sich einschreibenlassen mußte. Alle übrigen Urkunden wurden als ungültigerklärt, und vernichtet. Nur die Schulden an fremdeGläubiger zahlte man in Münze, weil die Assignaten außer-halb Frankreich keinen Curs hatten. Auf diese Weise knüpfteman die Reichen, die Rentiers an die Eristenz und dasInteresse der Republik, „denn, sagte Cambon, die von demDespotismus contrahirte Schuld wird nicht mehr von derseit der Revolution cvntrahirtcn unterschieden werden können;und ich traue dem „Großherrn Despotismus", wenner wieder erwachen sollte, nicht zu, daß er seine alte Schuld,nachdem sie mit der neuen vermischt ist, wieder anerkennt").Ist diese Operation gemacht, so werdet ihr sehen, wie derKapitalist, welcher einen König begehrt, weil er einen Königzum Schuldner hat, und seine Schuld verloren glaubt,wenn der Schuldner nicht wieder eingesetzt wird, nach einerRepublik verlangt, welche dann seine Schuldnerin gewordenist, weil er, verliert er sie, sein Kapital zu verlieren wähnt."Außerdem hatte diese Vereinfachung noch den Vortheil, daßdie wucherischen Anleihen mit ihr fielen, denn die Republikzahlte von allen ihren Schulden nur 5 Procent.
Jedoch lag es nicht in dem Plane der republikanischenFinanzmänner, muthwillig die Summe der Assignaten in'sUnendliche zu vermehren; sie suchten durch allerlei Mitteleine übertriebene Ausgabe zu verhindern, um den gezwungenenNennwerth mit dem Hypothekenwerth auf gleicher Stufe zuhalten; dahin gehört die Realisirung der Assignaten durchAnkauf von Nationalgütern, die Einziehung der das könig-liche Bildnis; tragenden; vor Allem aber dieVermehrungdes V o l k s e i g en t h u m s , also der Assignaten-hypvthek, und der Quellen des Staatsei n-
-j Er hat es wirklich nicht gethan.