Z. Maj. ver Kaiserin Mari« Louis« gegeben; sie werdenauf ihren Sohn und dessen Nachkommen in direkter Linieübergehen. Der Prinz, ihr Sohn, wird von diesem Augenblick> an den Titel eine- Fürsten von Parma. Piazenza und Gua-j stall« annehmen.
j Art. Vl. In den Ländern, auf welche der Kaiser Na-! poleon für sich und seine Familie verzichtet, werden ihm
! Domainen oder Renten auf das große Buch von Frankreichvorbehalten, die, nach Abzug aller Kosten, eine jährliche reineEinnahme von 2,500,000 Franken abwerfen. Diese Domai-nen oder Renten werden als volle- Eigenthum, um nachBelieben darüber verfügen zu können, den Prinzen undj Prinzessinnen seiner Familie gehören, und dergestalt vertheilt' werden, daß die Einkünfte eines jeden nach folgendem Ver-' hältniß abgemessen werden: Madame Mutter erhält jährlich300,000 Franken; der König Joseph und die Königin500,000 Franken; der König Ludwig 200,000 Franken; dieKönigin Hortense und ihre Kinder 400,000 Franken; derKönig Jeromr und die Königin 500,000 Franken; diePrinzessm Elise 300,000 Franken; die Prinzessin Pauline300,000 Franken.
Die Prinzen und Prinzessinnen des Kaiser-Napoleonbehalten überdcm alle beweglichen und unbeweglichen Güter,welcher Art sie immer seyn mögen, die ihnen al- Privateigen-thum gehören, und namentlich die Renten, die sie gleichfallsals Privateigenthümer auf das große Buch von Frankreichund den Monte Napoleone in Mailand besitzen.
Art. vn. Das jährliche Einkommen der Kaiserin Jo-sephine wird auf eine Million in Domainen oder Znscrip-tionen auf das große Buch von Frankreich beschränkt. Siefährt fort als volles Eigenthum ihre beweglichen und unbe-weglichen Privatgüter zu besitzen, und kann darüber nach denfranzösischen Gesetzen verfügen.