Band 
Zehnter Band.
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verpflichten sich, zu bewirken, daß diese Artikel von Frankreichanerkannt und verbürgt werden.

Art. xxi. Gegenwärtiger Vertrag wird ratiffcirt, unddie Ratifikationen werden in Paris ausgewechselt werdenbinnen zehn Tagen, oder früher, wenn solches seyn kann.

So geschehen zu PariS, den 11. April 1814.Unterzeichnet: Eaulaincourt, Herzog von Vicenza.

Marschall Macdonald, Herzog von Tarent.

Marschall Ney, Herzog von Elchingen*).

Fürst von Metternich.

Die gleichen Artikel wurden an demselben Tage beson-ders unterzeichnet, von Seiten Rußlands vom Grasen vonNesselrode, und von Seiten Preußens vom Baron vonHardenberg.

Erklärung in Form deS Beitritts im Namen Lud-wigs XVIII.

Unterzeichneter, Minister Staatssecretär im Departementder auswärtigen Angelegenheiten, hat dem Könige Berichterstattet über daS Verlangen, welches Z. I. Erc. Erc. dieHerren Bevollmächtigten der alliirten Höfe zu stellen vonihren Souverainen den Befehl erhalten haben, in Bezug aufden Vertrag vom 11. April, dem die provisorische Regierungbeigetreten ist; es hat Sr. Majestät gefallen den Unterzeich-neten zu ermächtigen, in Allerhöchst Ihrem Namen zu er-klären, daß die Artikel des genannten Vertrags, welcheFrankreich zur Last fallen, treulich befolgt werden sollen.Er hat demnach die Ehre, solches durch Gegenwärtiges I.Z. Erc. Erc. zu erklären.

Paris, den 31. Mai I8t4.

Unterzeichnet: Der Fürst von Benevent.

*) ES ist zu bemerken, daß, aus Rücksicht für den Kaiser Alexander,der Marfchall Neu sich hier seines Titels als Fürst von der Moscowienthält.