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Zehnter Band.
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behörde abhängen, werden respectirt werden, und die verbün-deten Mächte werden auf keine Weise in ihre Verwaltungoder Benutzung eingreifen.

Artikel 12. Auf gleiche Weise werden die Personenund die Privatbesitzungen respectirt werden. Die Bewohnerund im Allgemeinen alle Individuen, die sich in der Haupt-stadt befinden, werden fortwährend ihre Rechte und Frei-heiten genießen, ohne in Beziehung auf die Amtsverrichtungen,die sie ausführen oder ausgeführt haben können, auf ihr Be-tragen und ihre politischen Ansichten in Etwas beunruhigtoder untersucht werden zu können.

Artikel 15. Wenn in der Ausführung der Artikel desgegenwärtigen Vertrags Schwierigkeiten entstehen sollten, sowird die Auslegung desselben zu Gunsten der französischenArmee und der Stadt Paris gemacht werden.

Lesen wir diese Artikel noch einmal, und sehen wir, obein einziges dunkles Wort, ein einziger zweifelhafter Aus-druck darin ist; suchen wir, ob irgend eine Phrase eine dop-pelte Auslegung zuläßt, und erkennen wir nach dieser Prü-fung an, daß nur der einst von einem Barbaren am Fußedes Capitals ausgesprochene Grundsatz v-w Vlvtis Wel-lington hat ermächtigen können, unsre öffentlichen Denk-mäler zu plündern, uns die Trophäen von 20 Zähren desTriumphes und Ruhmes zu rauben; und dennoch hatte der-selbe General, der sich in Indien mit einem Theil der Erb-schaft Tippoo- Saib's bereicherte, die spöttische Unver-schämtheit, zu erklären, diese Plünderung sey „eine moralischeLection, die er dem französischen Volke gebe." Warum fügteer nicht hinzu: und „ein Beweis der punischen Treue," dieGroßbritannien geerbt habe.

Der Artikel 12 sollte nicht gewissenhafter beobachtetwerden: es war zu süß, das Blut dieses furchtbarenMarschalls Ney, der ebenfalls eines der Monumenteunsres Ruhmes war, fließen zu sehen, als daß man auf dieStimme einer trostlosen Gattin gehört hätte, die sich auf den