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über den Kaiser zu beschweren hatte, und zweifelte nicht, beiihm eine erbitterte und zur Rache geneigte Stimmung zu
dem Befehle des Generallieutenants B e ck e r, ertheiltwerden, welcher beauftragt ist, für seine Sicherheit zuwachen.
„3. Art, Der Gencraldierector der Posten wird seinerSeits die nöthigen Befehle zum Vorspann ertheilen.
„4. Art. Der Seeminister wird die nöthigen Befehlezur unmittelbaren Rückkehr der Fregatten, gleich nacherfolgter Ausschiffung, ertheilen.
„5. Art. Die Fregatten werden die Rhede vonRochefort nicht früher verlassen, als bis die verlangtenReisepässe angekommen sind.
„6. Art. Die Minister des Seewesens, des Kriegs,der Finanzen sind in Dem, was jeden betrifft, mit derAusführung des gegenwärtigen Beschlusses beauftragt.
Unterzeichnet: der Herzog von Otranto."
„Durch die Regierungscommission, der Sekretär beidem Staatsministerium.
Unterzeichnet: Graf Verlier."
Abschrift des Briefs des Herzogs von Otranto an den Kriegs-minister.
Paris, den 27. Juni iSiS, Mittags.
„Herr Marschall, ich überschicke Ihnen eine Abschriftvon dem Briefe, den ich, in Betreff Napoleons, anden Seeminister erlassen habe. Sie werden nach Durch-lesung desselben die Nothwendigkeit einsehen, dem Ge-neral Becker Befehle zu ertheilen, daß er sich von derPerson Napoleons nicht trennt, so lange derselbe aufder Rhede verweilen wird. Genehmigen Sie rc.
Unterzeichnet: der herzog von Otranto."
Abschrift des Briefs des Herzogs von Otranto an den Ministerdes Seewesens.
Paris, den 27. Juni ISIS, Mittags.
„Herr Herzog, die Commission bringt Ihnen dieVerhaftungsbefehle in Erinnerung, die sie Ihnen voreiner Stunde zugeschickt hat. Die Ausführung deS Be-schlusses muß auf die Art besorgt werden, wie die Com-mission gestern vorgeschrieben, so daß also Napoleon