6. Kap.^
Friedriche des Großen Thätigkeit.
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also Gelegenheit geben, diese zu bethätigen und verhindern, daß er sichanderen Beschäftigungen, als den auf die Ehre und den Ruhm gegrün-deten, hingebe. Eine solche Beschäftigung war aber der Kriegsdienst.Darum nahm Friedrich in die Infanterie- und Cavalerieregimeuter fastnur Adelige aus; blos in den Artillerie- und GeuiecorpS bestanden dieOf-siciere fast ganz aus Bürgerlichen. Aus demselben Grunde verbot er denAdeligen bürgerliche Beschäftigungen, als Gewerb- und Handelsbetrieb,und erschwerte den Verkauf adeliger Güter an Bürgerliche ungemcin. AberTyrannen, wie sie es früher gewesen, wollte er nicht zu Rittergutsbesitzern.Darum drang er darauf, daß die Leibeigenschaft aufgehoben wurde. Als er sichjedoch selbst überzeugte, daß eine plötzliche Freilassung der Bauern ent-völkerte Gegenden noch mehr entvölkere und, mit einem Male ausgeführt, denRuin der Rittergutsbesitzer zur Folge haben würde, sistirte er zwardie Be-freiung der Bauern, verbot aber mit äußerster Strenge die Prügelstrafen,welchedcr Gutsherr sonst willkürlich über seine Leibeigenen verhängt hatte.Um den Beschwerden der Bauern über neue und »»gemessene Forderungenihrer Grundherren gerecht zu werden, befahl er ebenfalls, die Dienste undAbgaben in Urbarien zu verzeichnen. Durch den Ruhm der Waffenbegründet, wurde Preußen ein Militärstaat, wo der Wehrstand an Ansehenden Nähr- und Lehrstand überragte. Es ist bekannt, daß Friedrich ineinem Rangstreite zwischen einem adeligen Fähndrich und einem adeligenLegationsrathe sich auf die Seite des Ersteren stellte. Der LegationSrathnahm in Folge dessen seinen Abschied und wurde Fähndrich.
Was die Rechtspflege anlangt, so wollte Friedrich dabei keinenStand begüngstigt wissen. Er befahl den Richtern die strengste Unpartei-lichkeit und verbot ihnen, sich je durch CabinetSbesehle vom Wege Rechten-abbringen zu lassen. Friedrich stellte sich selbst zuerst unter das Gesetzund verlangte daher mit Recht, daß Jedermann ihm gehorchen solle.Wer denkt hier nicht an die Geschichte des Müllers von Sanssouci! Inder Nähe des Lustschlosses stand eine noch heutigen Tages vorhandeneWindmühle, welche Friedrich zur Vergrößerung seiner Gartcnanlagen gerngekauft hätte. Der Besitzer weigerte sich entschieden, das väterliche Be-sitzthum gegen einen hohen Kaufpreis zu veräußern. „Ich habe die Mühlevon meinem Vater, und mein Sohn soll sie von mir haben," gab derhartnäckige Müller auf die glänzenden Anerbieten des Königs zur Ant-wort. „Weißt Du auch", rief Friedrich erzürnt, „daß ich Dir Deine Mühlewegnehmen lassen kann." „O ja", versetzte der Müller, „wenn das Kam-mergericht nicht wäre." Friedrich entließ beschämt den Müller und voneinem Kauf war niemals mehr die Rede.
Besonders streng hielt der König darauf, daß Leuten niederen Stan-des ihr Recht wurde. Wenn diese zu ihm kamen und über Parteilichkeitder Gerichtshöfe klagten, so faßte er stets ein günstiges Borurtheil für