2. Kap.)
Leopold von S.-Coburg, König.
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Juli die vorn Congreß beschlossene Constitution vom 7. Februar, und wurdefeierlich als König ausgerufen.
Jetzt schwanden für das Haus Oranien alle Hoffnungen. Gewaltwar das einzige Mittel, die drohenden Verluste zu mildern, oder den er-littenen Schaden wieder gutzumachen. Der ruhige Holländer, inseinen Handels- und Schiffahrtsinteressen bedroht, gerieth in patriotischenEnthusiasmus; eine allgemeine Volksbewaffnung (Schlitterst) wurde aus-geschrieben und die Dämme durchstochen. Am 1. August setzte sich diegutgeschulte holländische Armee in Bewegung und erfocht, hingerissenvon dem Beispiel des patriotischen Lieutenant von Spyk, der sich mit sei-nem Kanonenboote lieber in die Lust sprengte, als den Belgiern in dieHände fiel, mehrere Siege. Der Prinz von Oranien schlug am 8. Augustden General Dame bei Hasselt und den König Leopold bei Tirlemvnt (12.August), worauf er siegreich in Löwen einzog. Allein schon am folgendenTage traten die Holländer den Rückmarsch an, da, auf Anrufen König Leo-pold's, eine französische Armee unter Gerard den Belgiern zu Hilfe eilteund eine englische Flotte unter Codrington in der Scheide Anker warf.Diese Einmüthigkeit der Westmächte beugte den Muth der Holländerund König Wilhelm ging nun am 23. August einen Waffenstillstand ein,in der Hoffnung, durch russische Fürsprache bessere Bedingungen zu erhal-ten, als sie in den achtzehn Artikeln enthalten waren. In der That stelltedie Londoner Conferenz am 15. October andere vierundzwanzig Artikelauf, in welchen sie die Theilung Luxemburgs und Limbnrgs festsetzte, unddie Summe bestimmte, welche Belgien von der holländischen National-schuld übernehmen sollte. Wiewohl diese vierundzwanzig Artikel Belgienbenachtheiligten, so gaben doch die Kammern, nach heftigem Widersprüchevon der Linken, ihre Einwilligung dazu (3. November). König Leopold ra-tificirte die vierundzwanzig Artikel am 15. November und wurde von allenGroßmächten als König anerkannt. Hinsichtlich der von der Conferenzfestgesetzten Strafe, daß Holland für jede Woche Verzögerung des Ver-trags eine Million Gulden bezahlen solle, erklärte sich zwar Rußland nichteinverstanden, rieth jedoch dem König Wilhelm, die vierundzwanzigArtikel anzunehmen und sich keinen Illusionen über activen russischen Bei-stand hinzugeben. Die deutschen Höfe wahrten sich außerdem die Rechtedes deutschen Bundes über Luxemburg.
Nach diesen Verhandlungen zogen sich die drei nordischen Großmächtevon der Londoner Conferenz zurück, und überließen die Ausführung vonZwangsmaßregeln den westlichen Mächten allein. Daß Wilhelm sich nichtohne Gewalt den vierundzwanzig Artikeln unterwerfen würde, lag klaram Tage, da er die Citadelle von Antwerpen nicht räumte und somit denbelgischen Handel bedrohte. Auf Anrufen Leopold's erklärten Frankreichund England (22, Oktober 1832), daß die Holländer bis zum 12. No-